Das sogenannte „Kirchenasyl“ ist politisch umstritten. Für Kritiker ist es ein Gesetzesbruch, für andere ein Akt der Menschlichkeit. Am Pfingstmontag zeigt das ZDF die Reportage „Letzte Hoffnung Kirchenasyl“.
In der Reportage am Pfingstmontag (17.30 Uhr) geht es um drei Menschen und ihre Geschichten: ein Flüchtling, der Schutz sucht, ein Pfarrer, der sich aus christlicher Überzeugung in eine rechtliche Grauzone begibt, und eine Flüchtlingsberaterin, die sich zwischen Gemeinden und Flüchtlingen aufreibt. Der Film von Christian Heynen ist am Sendetag ab 8 Uhr in der ZDFmediathek abrufbar. Darüber hinaus kommt auch Frank Schimmelpfennig vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Wort und gibt Auskunft über die Rechtslage. Die Sendung wird mit Untertiteln angeboten.
Die Protagonisten der Reportage
Der junge Iraker Mujtaba Ali lebt in einem kleinen Raum neben der Orgel in der Johanneskirche im bayerischen Marktoberdorf. Ohne diese Zuflucht wäre Ali bereits abgeschoben worden. Als Homosexueller in seiner Heimat verfolgt, floh er nach Europa. Doch auch im EU-Land Bulgarien wurde er Opfer von staatlicher Gewalt und floh weiter nach Deutschland, um hier seinen Asylantrag zu stellen.
Pfarrer Michael Ostholthoff aus Haltern am See gewährt seit 2020 Kirchenasyle. Der Vorwurf, er widersetze sich geltendem Recht, lässt ihn kalt. Als Christ steht für ihn die im Grundgesetz festgehaltene Würde des Menschen höher. Im Pfarrhaus lebt er in einer Art „WG“ mit fünf Männern im Kirchenasyl.
In Berlin bekommt die Flüchtlingsberaterin Cecilia Juretzka jeden Tag bis zu 20 Nachrichten von verzweifelten Menschen, die Kirchenasyl suchen. Die Arbeit belastet, nicht allen kann sie helfen. Angesichts der immer schärferen öffentlichen Debatte über Geflüchtete wird die Verunsicherung von Gemeinden stetig größer, ob sie Kirchenasyl gewähren sollen.
Ohne Kirchenasyl würden einige Menschen unter die Räder kommen.
Dass Kirchenasyl ist eine rechtlich mögliche Angelegenheit und besteht im wesentlichen in einer nochmaligen Überprüfung durch die staatliche Exekutive, ob hier ein Härtefall wirklich vorliegt. Kirchenasyl wurde bisher immer akzeptiert (als eine MÖGLICHKEIT), weil das Ergebnis nach Überprüfung der Fluchtgründe fast immer positiv war. Es jetzt schlicht nicht mehr zu akzeptieren beweist umso mehr, dass die handelnden Parteien samt ausführender Staatsgewalt (Exekutive), sich von dem Narrativ leiten lässt es sei richtig, dass die demokratisch handelnden Parteien insgesamt rechtsverrückt sind: Wenn Mittel den Zweck heiligen. Der Zweck ist aber unheilig, weil es um Menschen(rechte) geht und die Würde des Menschen nach dem Grundgesetz in Deutschland unantastbar ist. Da scheint es tatsächlich so furchtbar unintelligente Vorschläge zu geben, Menschen einfach nach Runanda oder Tunesien abzuschieben, oder in ein anders EU-Land, wo ja logischerweise deutsches Recht uns nicht mehr scheeren muss. Für Ruanda und Tunesien haben Migrationsfachleute nur Meinungen, die zwischen Spott und Entsetzen angesiedelt sind. Dabei sind wirklich 90% weltweit aller Flüchtlinge solche auf Binnentour, diese kommen erst gar nicht in unser Wohlstandsland. Was wird wohl, wenn die Klimakrise und die Wetterverhältnisse noch schlimmer werden und die Zahl der Flüchtlinge zunimmt? Oder wenn dadurch auch noch die Kriege befördert werden auszubrechen? Als Christ bekomme ich da schlimme Phantasien, auf welche Ideen da Populisten und Politiker noch kommen, wenn ihre Agende nur dazu taugen soll, dass Volkes Stimme sie auch zur Wiederwahl nominiert. Darum ist die Idee positiv, dass Abgeorndete nur ihrem Gewissen verpflichtet sind. Natürlich kann der Staat nicht die Bergpredigt einhalten, aber er muss deshalb die Ewigkeitspharagrafen des Grundgesetzes sich zu eigen machen. Und dort geht es um die Menschen(rechte), die verrotten, wenn wir ihnen nicht wie Mitmenschen ebenso auch begegnen. Das scheint Wohlstandsbevölkerungen schwerer zu fallen wie Menschen in Staatsgebilden, die noch viel unentwickelter zu sein scheinen als unsere. Das durchaus arme Jordanien kümmert sich, wenn sicherlich nicht subopptimal, um Flüchtlinge in der Größenordnung von einem Drittel der eigenen Einwohnerzahl. Als Christ glaube ich auch daran, dass wir für alles was wir denken, tun oder als Politiker im Parlament beschließen, vor einer viel höheren Instanz verantwortlich sind. Leider sind heute die globalen Weltgerichte nicht in der Lage, die Bösewichte unter den Staaten und deren Repräsentanten zu bestrafen und zu zwingen, auch katastrophale Geisterfahrten in der Migration abzubrechen. Was nutzt der Menschengerichtshof, wenn viele Staaten darüber nur ein mattes Lächeln haben, wenn er etwas für rechtlich unzulässig feststellt
Wäre das Kirchenadxl eine rechtliche Möglichkeit, würde die Aufhebung des Kirchenasyls nicht möglich sein.
Bitte nenne doch mal das Gesetz oder die Verordnung, die hier das Kirchenasyl über nationale und internationale Regelungen stellt.
Es ist eine Umgehung der Dublinregeln. Es geht nicht um Abschiebung in die Herkunftsländer sondern es soll die Abschiebung in andere EU-Länder verhindert werden . Das wird auch so von den Verantwortlichen klar gesagt. Schau mal auf Website pro kirchenasyl.
Es wird nur ein Verwaltungsakt ausgesetzt
Das Kirchenasyl ist eine verbindliche Absprache mit der Exekutive, also der zuständigen Behörde, hier in sehr genau definiierten Fällen nochmals eine Überprüfung des Vorganges vorzunehmen. Damit wird also nur ein sogenannter Verwaltungsakt ausgesetzt. Wäre dies nicht so, müsste der Staatsanwalt in vielen vergangenen Fällen Anklage gegen Kirchengemeinden und Kirchenvorstände erhoben haben, sonst hätte er sich selbst starfbar gemacht. Infolge dessen wird es ohne Kirchenasyl also falsche Verwaltungsakte geben. Dies zu beklagen ist aber müßig, denn dann kann es niemand mehr beweisen und das Kind ists sprichwörtlich in den Brunenn gefallen. Dies ist eine jahrelang Praxis und zeigt, dass sie 1) nicht illegal ist und 2) fast immer erfolgreich war. Sonst würde sie nie angewandt worden sein. Die jetzige Ignorierung dieser Praxis ist dem Zeitgeist geschuldet und es wird wahrscheinlich noch schlimmer. Solche absurden und von vorne herein idiotischen Ideen, Menschen nach Ruanda oder Tunesien abzuschieben, dürften grundgesetzwidrig sein. Im Ausland kann niemand unsere Gesetze anwenden und dies ist beabsichtigt. Im Prinzip werden damit Menschen einfach nur rechtlos und können hier in Deutschland keine Gerichte einschalten, wozu man im Land sein muss. Wobei eigentlich nur beabsichtigt ist, den Nachzug anderer Flüchtlinge zu verhindern. Es wird nur ein Exempel statuiert . Vorallem soll verhindert werden, dass Parteien wie die AfD nicht noch mehr Wahl-Zulauf bekommen. Politiker denken leider, ohne es zuzugeben, oft nur von Wahl zu Wahl und an ihre politische Zukunft. Menschen flüchten nicht aus Langeweile, Abenteuer oder wegen unserer Sozialgesetze – sie wollen überleben und nicht verhungern oder durch Unruhen, Krieg oder Unrechtsstaaten Schaden oder Tod erleiden. Deshalb gibt es die Flucht schon seit der Antike. 90% aller Fluchten geschehen im Binnenland und diese Menschen kommen nicht zu uns. Dies wird regelmäßíg völlig verschwiegen.Wir gehen politisch wieder in die Zeiten von Helmut Kohl zurück, den ich übrigens aus ganz anderen Gründen doch sehr schätzte. Dessen Aussprach ist Legende: Das Boot ist voll ! Im übrigen wird dass Boot durch fast immer erfolgreiche Kirchenasyle nicht viel voller, denn deren Anzahl ist völlig marginal gering.
„Im Jahr 2015 wurde als Resultat eines Dialogs zwischen dem Bundesamt und hochrangigen Vertretenden der katholischen und evangelischen Kirche zu Kirchenasylfällen eine Vereinbarung getroffen, dass
in begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten eine zwischen
den zentralen Ansprechpersonen beider Seiten gesteuerte, lösungsorientierte Einzelfallprüfung im
Rahmen des rechtlich Möglichen stattfindet. Das Bundesamt erklärte sich bereit, anhand eines von den
zentralen Ansprechpersonen der Kirchen vorgelegten aussagekräftigen und so früh wie möglich vor
dem Ende der Überstellungsfrist eingereichten Dossiers eine erneute Überprüfung der Fälle vorzunehmen. Das Dossier sollte dabei möglichst schon vor dem Eintritt in ein Kirchenasyl und damit zu dessen
Vermeidung eingereicht werden. Die direkte und ungesteuerte Eingabe von Einzelfällen an das Bundesamt durch einzelne Kirchengemeinden sollte vermieden werden. Dabei herrschte Einvernehmen
dazu, dass das Kirchenasyl nicht der systematischen Kritik am Dublin-System dienen dürfe. Daher kann
allein eine anstehende Überstellung in einen anderen Dublin-Staat keine Gewährung von Kirchenasyl
begründen, vielmehr muss eine darüberhinausgehende unzumutbare Härte im Einzelfall dargelegt
werden (Kirchenasyl nur als Ultima Ratio). Auch stellt das Kirchenasyl kein eigenes Rechtsinstitut dar,
sondern wird als Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition respektiert. Ein unverhältnismäßiger
Gebrauch gefährde diese Tradition“
https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/AsylFluechtlingsschutz/merkblatt-kirchenasyl.pdf?__blob=publicationFile&v=11
Das ist die Vereinbarung. Sie sieht vor, dass damit keine Dublin-Fälle ausgehebelt werden dürfen.
Wie sieht die Realität aus:
„632 der 692 dokumentierten Kirchenasyle waren so genannte Dublin-Fälle, bei denen eine Abschiebung innerhalb Europas drohte. “
https://kirchenasyl.de/kirchenasyl-bleibt-eine-wichtige-tradition-zum-schutz-von-menschenrechten/
Dieser Rechtsbruch wird jetzt verstärkt beendet.