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Umfrage: Protestanten wollen Tempolimit nicht zur Pflicht machen

Der viel diskutierte Tempolimit-Beschluss hat in der evangelischen Kirche kaum unmittelbare Auswirkungen. Verbindliche Anordnungen gibt es nicht.

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte bei ihrer Tagung Anfang November zu einem freiwilligen Tempolimit aufgerufen. Die evangelischen Landeskirchen setzen in der Regel auf die Eigenverantwortung ihrer Beschäftigten, eine verbindliche Anordnung zum langsameren Fahren gibt es bisher nicht, wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den 20 Landeskirchen ergab.

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Um dem Auftrag der Kirche für die «Bewahrung der Schöpfung» gerecht zu werden, soll bei allen Pkw-Fahrten im kirchlichen Kontext ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen und 80 km/h auf Landstraßen eingehalten werden, heißt es in dem Beschluss der EKD-Synode vom 9. November. Der Beschluss sei eine ergänzende Maßnahme zu umfangreichen Klimaschutzmaßnahmen, die die EKD getroffen hat, sagte ein Sprecher des Zusammenschlusses der evangelischen Landeskirchen dem epd.

„Angemessenen moderaten Fahrweise“

In den Landeskirchen wird der Beschluss mehrheitlich begrüßt. Allerdings verfolgt man dort zumeist schon länger eigene Klimaschutzkonzepte. In der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Heimatkirche der EKD-Ratsvorsitzenden Annette Kurschus, geht man davon aus, dass Menschen in kirchlichen Bezügen sich «einer angemessenen moderaten Fahrweise verpflichtet fühlen». Auch die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) empfiehlt ihren Mitarbeitenden, «auf das Tempolimit freiwillig zu achten».

Auch spezielle Anweisungen an Fahrer für Leitende Geistliche wie Bischöfinnen und Bischöfe zum langsameren Fahren gibt es in der Regel nicht. Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau hat allerdings einen «Richtwert» von Tempo 100 bis 120 km/h an die Fahrer ausgegeben, aber nicht an alle Mitarbeitenden. In der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck legt man die Umsetzung «im Sinne der Selbstverpflichtung in die Hand der jeweiligen Fahrenden».

Quelleepd

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1 Kommentar

  1. Geschwindigkeitsbeschränkungs-Gesetz ist sinnvoller

    Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hatte bei ihrer Tagung Anfang November zu einem freiwilligen Tempolimit aufgerufen. Inzwischen halte ich dies immer noch nur für eine mittelmäßige Idee. Die meisten Autofahrer halten die glücklicherweise auf Autobahnen noch häufigen Tempobeschränkungen jedenfalls ein. Andererseits bin ich skeptisch, ob eine Selbstbeschränkung bzw. Selbstverpflichtung dann überhaupt unsere Erwartungshaltung erfüllt. Beim Fahren mit freiwilliger Geschwindigkeitsbegrenzung kann dies niemand kontrollieren, und Kontrolle soll ja auch nicht stattfinden. Also wie will man dann je feststellen, ob der gutgemeinte EKD-Appell Wirkung zeigte. Das Ganze wird dann leider nur eine Luftnummer. Ich bin daher wirklich dafür, eine wirkliche Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km auf Landstraßen und 100 km auf Autobahnen, einzuführen. Das wäre dann ein Gesetz, welcher jeder verpflichtend einhalten muss, auch wenn dazu viel zu wenig Polizisten im Dienst sind, die dann noch unzählige Radarfallen bestellen müssten. Aber für einen Klimawandel, der sicher unerbittlich lange dauert, wäre ja dazu durchaus noch Zeit. Und die unzähligen Schilder, die man noch für die Dummen aufstellen muss (meine ich humorvoll), dienen dem Brutto-Sozialprodukt und auch dem Arbeitsplatzangebot. Wären unsere Politikern unkonventionell, könnte man auch Schilder diesbezüglich verzichten.

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