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UN-Behindertenkonvention: Zu wenig allgemeine Schulen für Behinderte offen

Für behinderte Kinder ist der Besuch allgemeiner Schulen auch im Schuljahr 2010/2011 nicht selbstverständlich. Zu diesem Ergebnis kommt die unabhängige Kontrollstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention in einer Stellungnahme, die am Freitag in Berlin veröffentlicht wurde.

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«Es darf nicht sein, dass Betroffene gegen ihren Willen vom allgemeinen Schulsystem ausgeschlossen bleiben», sagte der Leiter der Monitoring-Stelle, Valentin Aichele. Behinderte Mädchen und Jungen hätten einen menschenrechtlichen Anspruch auf ein sinnvolles Bildungsangebot im allgemeinen Bildungssystem. Das Recht auf inklusive Bildung müsse in den Bundesländern deshalb stärker beachtet werden.

Behörden und Gerichte wüssten noch zu wenig über die Stellung und die Bedeutung der UN-Behindertenrechtskonvention, kritisierte Aichele. Gemäß der Konvention seien sie dazu verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu ergreifen, um Behinderten einen diskriminierungsfreien Zugang zum allgemeinen Bildungssystem zu gewähren.

Die unabhängige Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Mai 2009 mit Inkrafttreten der Konvention am Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern und die Umsetzung der Konvention zu überwachen. Das UN-Abkommen «zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen» verbietet jede Art der Diskriminierung von Behinderten. Es ist das erste Menschenrechtsabkommen speziell zum Schutz der Rechte behinderter Menschen.

(Quelle: epd)

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