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Uni Tübingen: „Kein Verbot christlicher Andachten“

Die Universität Tübingen hat den Vorwurf zurückgewiesen, in ihren Räumen dürften keine christlichen Andachten stattfinden. "Ein derartiges Verbot gibt es nicht", erklärte Rektor Bernd Engler in einer Stellungnahme der Universität.

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Die Universität respektiere selbstverständlich den Wunsch von Hochschulangehörigen unterschiedlicher Religionen, sich zum Gebet und auch zu Andachten zusammenzufinden, heißt es in der Mitteilung. Allerdings müsse die Universitätsleitung darauf bestehen, dass die Räume im Tübinger Theologicum in erster Linie für Forschung und Lehre zur Verfügung stehen müssten.

Das Theologicum werde nicht allein von der Evangelisch Theologischen und der Katholisch Theologischen Fakultät, sondern auch für Lehrveranstaltungen des Zentrums für Islamische Theologie und des Fachbereichs Psychologie genutzt: "In Anbetracht einer akuten Raumnot an der Universität habe ich größtes Verständnis dafür, dass die Evangelisch Theologische Fakultät keinen festen Raum für regelmäßige Andachten zur Verfügung stellen kann", erklärte der Rektor.

Es sei aber gängige Praxis an der Universität Tübingen, dass studentische Gruppen unterschiedliche Räume nutzen können, soweit diese nicht durch Lehrveranstaltungen oder für offizielle Belange belegt seien und keine Störung des Universitätsbetriebs von der Nutzung ausgehe. Im Übrigen gebe es an der Universität Tübingen und an den mit ihr eng verbundenen Einrichtungen verschiedene Räume, in denen sich Menschen zum stillen Gebet zurückziehen könnten. So habe die Universität im Herbst 2013 einen "Raum der Stille" eröffnet, der Angehörigen aller Konfessionen offenstehe.

Empörung bei württembergischen Synodalen

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In der vergangenen Woche war bekanntgeworden, dass die Evangelisch-theologische Fakultät einen Antrag von Studenten, öffentliche Andachten im Theologicum anzubieten, abgelehnt hatte. Das Thema hatte bei der Herbstsynode der Evangelischen Landeskirche in Württemberg in Stuttgart hohe Wellen geschlagen. Dekan Ralf Albrecht (Nagold/Nordschwarzwald) hatte es als Skandal bezeichnet, dass Studierenden öffentliche Gebetsveranstaltungen im Theologicum verboten worden seien. Der Dekan der Fakultät, Jürgen Kampmann, hatte den antragstellenden Studenten mitgeteilt, Andachten sollten in Kirchen oder Kapellen stattfinden. In seiner E-Mail, die dem Evangelischen Pressedienst vorliegt, ist von Raumnot nicht die Rede. Kampmann verweist aber darauf, dass Lehrveranstaltungen oder die Arbeit in Bibliotheken durch eine "Frömmigkeitspraxis" nicht beeinträchtigt werden dürften.

Der Vertreter der Fakultät in der Synode, der Tübinger Neutestamentler Hans-Joachim Eckstein, hatte vor der Synode darauf verwiesen, dass im Tübinger Zentrum für Islamische Theologie selbstverständlich in Studienräumen die muslimischen Gebete praktiziert würden. Deshalb solle mit der Fakultät das Gespräch gesucht werden.

Link: Stellungnahme der Universität Tübingen

(Quelle: Mit epd-Material)

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