Papst Franziskus hat die Heiligsprechung von Mutter Teresa von Kalkutta (1910-1997) offiziell angekündigt. Im Rahmen eines Konsistoriums, der Vollversammlung des Kardinalskollegiums, unterzeichnete er das entsprechende Dekret und gab den 4. September als Datum bekannt.
Zur Heiligsprechung der Friedensnobelpreisträgerin werden Hunderttausende Menschen erwartet. Zum Ort machte der Vatikan keine Angaben. Die indischen Bischöfe hatten darum gebeten, die Feier in Kalkutta zu veranstalten. Dort war die Gründerin der „Missionarinnen der Nächstenliebe“ am 5. September 1997 gestorben. Eine Sprecherin der Organisation sagte der „Hindustan Times“ in Indien, sie seien „sehr aufgeregt und glücklich.“ Der von Mutter Teresa gegründete Orden und andere christliche Organisationen planten nun eine große Messe für den 2. Oktober im Netaji-Stadion in Kalkutta.
Bereits im vergangenen Dezember hatte Franziskus eine Heilung als Wunder anerkannt, die Mutter Teresa bewirkt haben soll. Damit war die nötige Voraussetzung für eine Heiligsprechung geschaffen. Zur Seligsprechung der aus dem heutigen Mazedonien stammenden Nonne albanischer Herkunft im Jahr 2003 waren mehrere Hunderttausend Gläubige nach Rom gekommen. Der damalige Papst Johannes Paul II. hatte das Seligsprechungsverfahren für die Ordensschwester auf sechs Jahre verkürzt. In der Regel ziehen sich die Prozesse der Selig- und Heiligsprechungen über Jahrzehnte hin.
Mutter Teresa genoss in der Öffentlichkeit hohe Wertschätzung für ihre Arbeit mit den Armen in Indien. Die Ordensfrau hatte 1952 ein Hospiz für kranke und sterbende Menschen neben dem Kali-Tempel in Kalkutta eröffnet und damit den Grundstein für ihr Hilfswerk „Missionaries of Charity“ gelegt. Wegen mangelnder Transparenz im Umgang mit dem großen Spendenaufkommen sowie den Hygieneverhältnissen in ihren Einrichtungen stand sie aber auch in der Kritik.
Die protestantischen Kirchen lehnen die Heiligsprechung von Menschen ab, vor allem ihre „Mittlerfunktion“ und Anrufung. Allerdings empfielt die „Confessio Augustana„, die protestantische Bekenntnisschrift der lutherischen Reichsstände aus dem Jahr 1530, in Artijkel 21 ausdrücklich das Gedenken an „Heilige“ als Vorbilder im Glauben.