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UPDATE: Verfahren gegen Bremer Pastor Olaf Latzel eingestellt

Das Verfahren gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel wegen des Vorwurfes der Volksverhetzung wird unter Auflagen eingestellt. Beobachter gehen davon aus, dass er infolgedessen auch in einem kirchlichen Disziplinarverfahren wenig zu befürchten hat.

Der Berufungsprozess gegen den Bremer Pastor Olaf Latzel endete bereits am ersten Verhandlungstag mit einer vorläufigen Einstellung. Alle Verfahrensbeteiligten erklärten sich mit diesem Vorschlag der Verteidigung einverstanden. Der Einstellung war eine Entschuldigung Latzels vorausgegangen. Die Einstellung ist zudem mit einer Geldauflage verbunden. Latzel soll 5.000 Euro an das Bremer Rat-und-Tat-Zentrum für queeres Leben zahlen. Tut er dies innerhalb von sechs Monaten, wird das Verfahren endgültig eingestellt.

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Dem 56 Jahre alten Theologen der konservativen St. Martini-Gemeinde in der Hansestadt war Volksverhetzung vorgeworfen worden. Latzel hatte sich in einer „biblischen Fahrschule zur Ehe“ im Oktober 2019 abfällig über die Gender-Bewegung und über Homosexuelle geäußert. So sprach er damals von „Genderdreck“ und „teuflischer Homolobby“, Homosexualität als „Degenerationsformen von Gesellschaft“ und „Verbrechern“ auf dem Christopher-Street-Day.

Hetze oder Meinungsfreiheit?

Das Bremer Amtsgericht hatte Latzel aufgrund dieser zeitweise auch im Internet auf dem reichweitenstarken Youtube-Kanal des Pastors veröffentlichten Worte im November 2020 wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu je 90 Euro verurteilt (Jesus.de berichtete). In der nächsten Instanz sprach ihn das Landgericht in der Berufungsverhandlung am 20. Mai 2022 frei. Zur Begründung hieß es, Latzels Äußerungen seien von der Religions- und Meinungsfreiheit gedeckt.

Dagegen hatte wiederum die Staatsanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht (OLG) der Hansestadt erfolgreich Revision eingelegt. Das Gericht monierte, das Urteil zum Freispruch sei zu knapp und lückenhaft gewesen.

Disziplinarverfahren: „Verweis“ möglich

Innerkirchlich läuft wegen der Äußerungen seit Mai 2020 noch ein Disziplinarverfahren gegen Latzel. „Die Kirchenleitung wird nun den Beschluss des Gerichtes bewerten“, erklärte der Kirchensprecher. Das könne erfolgen, wenn der Beschluss und die Begründung schriftlich vorlägen. „Auf dieser Basis wird die Kirchenleitung der Bremischen Evangelischen Kirche dann beraten, wie das Disziplinarverfahren weitergeht.“

Beobachter rechnen jetzt damit, dass die Kirchenleitung Latzel gegenüber disziplinarrechtlich zum mildesten Mittel greift, dem Verweis. Dabei geht es um den schriftlichen Tadel eines bestimmten Verhaltens. Die Entfernung aus dem Dienst mit dem Entzug der Rechte aus der Ordination und dem Verlust sämtlicher Ansprüche aus dem Dienstverhältnis kommt sicher nicht in Betracht.


Hinweis: Aufgrund der teils sehr hitzigen Debatten bei früheren Artikeln zu diesem Thema haben wir beschlossen, die Kommentarfunktion für diesen Artikel nicht zu öffnen. Das Jesus.de-Team

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