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Vietnam: Hohe Haftstrafe für zwei Christen

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden Pastor Nguyen Trung Ton und die evangelische Christin Ho Thi Bich Khuong wegen angeblicher „Propaganda gegen die Sozialistische Republik Vietnam“ von einem Volksgericht der nordvietnamesischen Provinz Nghe An zu hohen Haftstrafen verurteilt.

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Die engagierten Christen haben sich für die Menschenrechte in Vietnam eingesetzt und wurden dafür bestraft, kommentierte die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) das Urteil. Pastor Ton war von der Nachrichtenagentur IDEA und IGFM zum Gefangenen des Monats März 2011 benannt worden. Die Menschenrechtsrechtsorganisation fordert Vietnam auf, das Recht auf Meinungsfreiheit zu respektieren und die beiden Christen sofort und bedingungslos freizulassen.

Der 40jährige Pastor Nguyen Trung Ton und die 44jährige Ho Thi Bich Khuong wurden am 24.12.2011.

Pastor Ton setzte sich nicht nur für seine Kirche und die Rechte der Christen ein, sondern auch für andere Randgruppen und Opfer des Unrechtssystems. Als Mitglieder der politischen Bewegung „Block 8406“ des katholischen Pfarrers Nguyen Van Ly berichteten er und seine Glaubensschwester Ho Thi Bich Khuong über die Lage der Menschenrechte, der Freiheiten und Demokratie in ihrem Land.

Am 29. Dezember 2011 in einem kurzen Prozess wurden Pastor Tom zu 2 Jahren Haft und anschließenden 2 Jahren Hausarrest, Frau Khuong zu 5 Jahren Haft und 5 Jahren Hausarrest verurteilt. Während der Verhandlung, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, durfte Pastor Toms Rechtanwalt Ha Huy Son nur beschränkt sein Mandat wahrnehmen. In der Klageschrift, die der IGFM in Kopie vorliegt, wurde beiden Angeklagten vorgeworfen, die regierende Kommunistische Partei Vietnams (KPV), die Volksregierung und deren Politik kritisiert und verleumdet zu haben. Beide hätten das Ziel verfolgt, Gleichgesinnte zu finden, um einen „Regierungssturz“ herbeizuführen, die KPV zu entmachten und den sozialistischen Staat durch ein pluralistisches Mehrparteiensystem zu ersetzen“, so die Anklage.

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(Quelle: epd)

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