Der Fall der württembergischen Vikarin Carmen Häcker, die aufgrund ihrer Heirat mit einem Muslim von der Landeskirche zum Jahresende entlassen wird, kommt nun doch erst nächstes Jahr vor das kirchliche Verwaltungsgericht.
Der Vorsitzende des Gerichts, Rainer Müller, sagte dem epd am Mittwoch, dass das beantragte Eilverfahren «noch nicht entscheidungsreif» sei. Deshalb rechne er erst im Januar mit einem Beschluss. Ursprünglich war für diesen Freitag (9. Dezember) eine Eilentscheidung vorgesehen gewesen.
Häcker hatte gegen ihre Entlassung juristischen Widerspruch eingelegt. Der Fall sorgt innerkirchlich weiterhin für große Aufregung. Islambeauftragte und Vikarsvertreter kritisieren die Entscheidung des Oberkirchenrates und fordern, die Theologin zumindest bis zum Ende ihres Vikariats weiter zu beschäftigen.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg beruft sich auf ihr Dienstrecht, das grundsätzlich fordert, dass die Ehepartner von Pfarrern evangelisch, zumindest aber Christen sind. Auf diese rechtliche Regelung habe sich auch die Vikarin verpflichtet.
Hintergrund der Verschiebung einer Eilentscheidung ist laut Richter Müller, dass er aus Altersgründen zum Jahresende aus dem kirchlichen Verwaltungsgericht ausscheiden werde. Eilentscheidung und Entscheidung im Hauptverfahren sollten aber vom selben Gremium getroffen werden, weshalb sich das Gericht nun erst in seiner neuen Besetzung im Januar mit dem Fall befassen werde.
(Quelle: epd)
