Die Bundesregierung plant eine Änderung des Personenstandsgesetzes, wie sie mitteilte. Der Gesetzentwurf wird heute (11. Oktober) in erster Lesung beraten. Nach einer 45-minütigen Debatte sollen die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.
Auf der Geburtsurkunde soll es nach dem Willen der Bundesregierung demnächst drei mögliche Angaben geben: „weiblich“, „männlich“, und „divers“. Letztere soll gewählt werden können, wenn das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Menschen, bei denen die Zuordnung nach der Geburt unrichtig erfolgte, soll es möglich sein, den Geburtseintrag und den Vornamen ändern zu lassen. Dazu soll jedoch eine ärztliche Bescheinigung notwendig sein.