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Buß- und Bettag: Wer hat eigentlich frei?

Der Buß- und Bettag ist ein beweglicher Feiertag, der stets auf den letzten Mittwoch vor dem Ewigkeitssonntag fällt. In diesem Jahr ist dies der 21. November. Von 1981 bis 1994 war der Buß- und Bettag in ganz Deutschland gesetzlicher Feiertag, seit 1995 nur noch in Sachsen. In den übrigen Bundesländern wurde er zur Mitfinanzierung der Pflegeversicherung abgeschafft. Ausnahmeregelungen bestehen außerdem in Bayern, wo die Schulen geschlossen bleiben, und in Berlin – dort können evangelische SchülerInnen selbst entscheiden, ob sie an diesem Tag zur Schule gehen.

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Der Feiertag wurde eingeführt, um in Krisenzeiten zu Umkehr und Buße aufzurufen. Entsprechende Traditionen gab es bereits im Römischen Reich. Der erste Buß- und Bettag der evangelischen Kirche wurde 1532 in Straßburg ausgerufen. Für das 19. Jahrhundert lassen sich in Deutschland zahlreiche verschiedene Bußtage nachweisen. Der letzte Mittwoch des Kirchenjahrs als fester Termin setzte sich hierzulande erst 1934 durch (Link).

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