Im Rechtsstreit zwischen der Diakonie Neuendettelsau und einer wegen Porno-Drehs gekündigten Erzieherin ist eine gütliche Einigung auch vor dem Landesarbeitsgericht München gescheitert.
Der Vorsitzende Richter Reinhard Künzl hatte in der Verhandlung am Dienstag angeregt, es doch noch einmal mit einer «für beide Seiten gesichtswahrenden Einigung» zu versuchen. Der Anwalt der Erzieherin mit dem Pseudonym "Julia Pink" lehnte jedoch nach einer kurzen Beratung mit seiner Mandantin ab: "Wir wollen auf jeden Fall eine Entscheidung". Die will die sechste Kammer des Landesarbeitsgerichts um 14.30 Uhr verkünden.
Die 38-jährige Erzieherin war Anfang letzten Jahres von der Diakonie Neuendettelsau fristlos entlassen worden, weil sie in ihrer Freizeit unter anderem bei Pornofilmen mitgespielt und diese im Internet veröffentlicht hat. Das Arbeitsgericht Augsburg hatte nach einer Verhandlung Ende Oktober 2014 entschieden, dass die Diakonie der Erzieherin durchaus wegen ihrer Porno-Drehs kündigen darf, allerdings nicht fristlos. Das Arbeitsverhältnis endete demnach Ende November 2014. Die Erzieherin war gegen das Urteil in Berufung gegangen. Sie hatte 15 Jahre bei dem evangelischen Sozialwerk gearbeitet.
(Quelle: epd)