Das Glockenläuten seiner Kirchengemeinde bezahlt ein amerikanischer Bischof mit 10 Tagen Haft.
Wie mehrere amerikanische Medien melden, verurteilte ein Gericht in Aizona Richard Painter von der Cathedral of Christ the King (Phoenix) wegen Verstoßes gegen die Lärmverordnung der Stadt zu einer Bewährungsstrafe.
Nachbarn der Kirche hatten gegen Glockengeläut geklagt, das täglich in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr die volle Stunde anzeigt. Die Lautstärkenmessung ergab einen Dezibelwert von 67.
Neben der Bewährungsstrafe ordnete der Richter an, die Glocken dürften zukünftig nur am Sonntag und kirchlichen Feiertagen läuten – für genau zwei Minuten mit einer maximalen Lautstärke von 60 Dezibel. Zum Vergleich: 60 Dezibel entsprechen in etwa der Lautstärke eines Fernsehers auf Zimmerlautstärke.
Richard Painter beabsichtigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
In Deutschland regeln Läuteordnungen das Glockengeläut der katholischen und evangelischen Kirchengemeinden. (pg)