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Kompromiss: Württembergische Kirche ermöglicht Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

In der württembergischen Landeskirche sind künftig Segnungsgottesdienste für Schwule und Lesben möglich. Der Synodenbeschluss war für viele Liberale und Konservative ein schmerzhafter Kompromiss – und für den Gesprächskreis „Offene Kirche“ nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu kirchlichen „Trauung für alle“. Die innerkirchliche Auseinandersetzung wird weitergehen.

Das neue Gesetz wurde mit 65 von 90 Stimmen verabschiedet. Segnungsgottesdienste für homosexuelle Paare werden darin weder vorgeschrieben, noch generell verboten. Die jetzt beschlossene Regelung ermöglicht bis zu einem Viertel der rund 1.300 Kirchengemeinden der Landeskirche, Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare in ihre örtliche Gottesdienstordnung aufzunehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sich Dreiviertel der Pfarrerinnen und Pfarrer einer Kirchengemeinde sowie des Kirchengemeinderates für diese Möglichkeit aussprechen. Eine landeskirchenweite Agende (Gottesdienstordnung) für die Segnung wird es nicht geben.

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In der Präambel des Gesetzes wird explizit auf die unterschiedlichen theologischen Meinungen zum Thema hingewiesen. „Wir haben letztlich keine einheitliche Antwort gefunden, aber uns bemüht, die Verschiedenheit in dieser Frage so zu ordnen, dass in unserer Landeskirche nebeneinander gelebt werden kann, ohne das Miteinander unter dem Kreuz in Frage zu stellen,“ stellte Landesbischof Frank Otfried July fest. „Wir bleiben auch in diesem Nebeneinander und Miteinander dem Evangelium von Jesus Christus treu.“

Der Theologische Ausschuss der Synode würdigte, dass der jetzt gewählte Gesetzestext zwei Formen der Bibelauslegung nebeneinander stehen lasse, wie der Ulmer Dekan Ernst-Wilhelm Gohl als Ausschussvorsitzender sagte. Gohl hob hervor, dass beide Positionen – die derjenigen, die biblisch begründet Gottesdienste für homosexuelle Paare ablehnen, und derjenigen, die einen solchen Gottesdienst für jedes Paar, das sich unter Gottes Segen stellen wolle, für biblisch geboten halten – schrift- und bekenntnisgemäß seien.

„Wir als Lebendige Gemeinde sind an die Schrift und damit die Einzigartigkeit der Ehe von Mann und Frau als auf lebenslange Gemeinschaft angelegt gebunden – und können auch nicht andere Auslegungen als gleicherweise angemessene Auslegung der Schrift anerkennen“, teilte deren Geschäftsführer Rainer Holweger im Namen der Bewegung mit. „Wir respektieren sie aber in der einen gemeinsamen Landeskirche.“ Entscheidend für die Zustimmung sei gewesen, dass die nicht öffentliche seelsorgerliche Begleitung homosexueller Paare die Regel bleibe und auch ausdrücklich anerkannt werde. „Einer anderen Form eines Entwurfs, der diese Grundregelung nicht festhält, könnten wir nicht zustimmen.“

Vertreter der „Offenen Kirche“ kritisierten das neue Gesetz während der Aussprache als  „diskriminierend für gleichgeschlechtliche Paare“. Trotzdem stimmten einige OK-Vertreter dem Gesetzentwurf schließlich zu, um zumindest eine „kleine Lösung“ zu ermöglichen. Man sei bei der Zustimmung jedoch an die „Schmerzgrenze“ gegangen. Martin Plümicke, Sprecher des Gesprächskreises OK, erklärte anschließend, man werde weiter für eine „kirchliche Trauung“ für alle kämpfen.

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Bereits im Dezember könnte sich zeigen, wohin die Reise künftig geht. Am ersten Advent werden in der württembergischen Landeskirche neue Kirchengemeinderäte sowie eine neue Landessynode gewählt.

Von den 20 Mitgliedskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nimmt nur noch die Landeskirche Schaumburg-Lippe keine Segnungen vor. Die Evangelische Landeskirche in Baden etwa hat 2016 mit der „Trauung für alle“ homosexuelle Paare und heterosexuelle vollständig gleichgestellt. Weltweit lehnen die katholische Kirche, Orthodoxe, die meisten Freikirchen und viele evangelische Kirchen auf anderen Kontinenten die öffentliche Segnung von Schwulen und Lesben ab.

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