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Assistierter Suizid: Ethikratsvorsitzender für gesetzliche Regelung

Ob ein assistierter Suizid durchgeführt werden darf, muss im Vorfeld geprüft werden. Der neue Ethikratsvorsitzende Helmut Frister fordert für diese Prüfung eine gesetzliche Regelung, die es noch nicht gibt.

Zwar sei bereits heute jeder, der helfe, verpflichtet, die Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung sorgfältig zu prüfen, um sich nicht strafbar zu machen, sagte der Rechtswissenschaftler der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf der «Rheinischen Post» (Mittwoch). Aber es gebe bei dieser Prüfung bisher kein zu beachtendes Verfahren.

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Eine Regelung sollte allerdings «nicht zu restriktiv sein», unterstrich Frister. «So halte ich etwa ein psychiatrisches Gutachten nicht in jedem Fall für notwendig.» Ob dies nötig sei, sollte der behandelnde Arzt entscheiden. «Aber das Vier-Augen-Prinzip muss in dem Fall gelten», sagte der Rechtsprofessor. «Eine intensive Beratung ist ebenfalls geboten.»

Beim assistierten Suizid wird einem Sterbewilligen ein todbringendes Mittel überlassen, das sich dieser selbst verabreicht.

Gesetzliche Regelung seit 2020

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 bestätigt, dass der Suizid in Deutschland nicht strafbar und die Hilfe dabei nicht illegal ist. Damit hatte es das erst 2015 verabschiedete Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Suizidassistenz gekippt.

Im vergangenen Jahr waren zuletzt Vorschläge für ein neues Sterbehilfe-Gesetz im Bundestag gescheitert, die Hilfe bei der Selbsttötung rechtssicher ermöglichen, zugleich aber unterschiedlich strenge Bedingungen und Verfahren für die Abgabe tödlich wirkender Mittel festschreiben wollten. Damit bleibt es dabei, dass Suizidassistenz in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt.

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Der Deutsche Ethikrat

Der Deutsche Ethikrat habe sich bereits in der vergangenen Amtsperiode ausführlich mit dem assistierten Suizid beschäftigt und Position bezogen, unterstrich Frister. «Meine persönliche Auffassung geht dahin, dass wir rechtlich und ethisch respektieren müssen, dass jemand freiwillig aus dem Leben scheidet.» Dabei müsse stets geprüft werden, ob dies eine freie Entscheidung sei.

«Außerdem ist zu berücksichtigen, dass selbst freiverantwortliche Entscheidungen zumeist aus einer gesundheitlichen oder sonstigen Notlage resultieren», betonte der Jurist. «Als Gesellschaft stehen wir in der Pflicht, Menschen in solchen Notsituationen so weit wie möglich zu helfen, sodass sie sich selbst nicht gegen, sondern für das Leben entscheiden.» Das sei die beste Art der Suizid-Prävention.

Der Ethikrat berät Bundestag und Bundesregierung bei gesellschaftlichen, vor allem medizin- und bioethischen Fragen. Er erstellt zudem Stellungnahmen zu komplexen oder umstrittenen Themen, in der Vergangenheit etwa zu Sterbehilfe, Organspende, Präimplantationsdiagnostik oder zum Umgang mit dem Klimawandel.

Quelleepd

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7 COMMENTS

  1. Ergänzung: Wenn Ethik die Lehre der Moral ist, darfst du, Chey, gerne das Wort Ethik auch als Moral in meinen Text hineindenken.

  2. Ich denke, dass es deshalb noch keine gesetzliche Regelung gibt, die ja wohl unbestritten notwendig wäre, weil der Gesetzgeber, je konservativer desto mehr, mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und den darin festgeschriebenen Menschenrechten hadert.

    Das machte ja der 1. Entwurf deutlich, der wieder hinter dieses Urteil zurück wollte.

    • Die Relativierung des Menschen als biologische Maschine

      Antwort an Chey: Ich habe an das BVG nicht die Erwartung, es sollte hier unsere christlichen Werte vertreten. Dies wäre auch nicht seine Aufgabe. Ausserdem bin ich auch der Überzeugung, daß meine ausführliche Darstellung wie mein Gewissen tickt, nicht in die enge Schublade „konservativ“ einzuordnen wäre. Nur gibt es leider Tabu`s, die wenn man sie bricht, bald die Büchse der Pandora öffnet. Mit der Folge oder Überzeugung, daß alles was man machen könnte, also wissenschaftlich, technisch, biologisch möglich wäre, dann auch – angeblich wegen seiner Menschlichkeit und Humanität – auch erfolgen sollte. Aber mehr als meine Gefühle zu äußern – und Bedenken – kann ich nicht. Der Mensch ist AUCH keinerlei Form einer „biologischen Maschine“, an der man schalten und walten dürfte wie man wollte. Hätte man mich vor meiner Geburt ausgeschabt, könnte ich hier keinesfalls schreiben. Wo ist dann wäre, darüber dürfen gerne alle philosophisch nachdenken. Jedenfalls wäre die Seele unsterblich, was ich nicht letztendlich weiß, dann hätte ich dies als sehr unlieben Diebstahles in meines Lebensrecht angesehen. Das gilt auch für jeden begleiteten Suizid. Ich wäre da auch furchtbar entsetzt. Ich weiß nicht wie es einen menschlichen Fortschritt geben könnte, wenn wir das Leben von Menschen nicht mehr stark als unverfügbar ansehen – auch nicht sich selbst gegenüber. Die letzte und erste Wahrheit ist Gott, nicht ich selbst. Nicht alles was ich theoretisch tun könnte, ist gut. Dazu gibt es Gewissen. Und dies auszuklammern ist fatal. Es gibt kein Menschenrecht, welches es erlaubt und positiv findet, aus welchen Gründen auch immer, einen Menschen zu töten. Im Umkehrschluss: Ohne Gott geht alles, wenn man es macht, es legal ist, oder auch wenn man mich dabei nicht erwischt. Schöne neue Welt, in der alles relativ ist, nicht nur Meinung und Überzeugung. sondern man selbst auch relativiert wird. Fortschrittsradikale träumenbereits davon, statt Menschen dann (nur unsere guten) Gene auf lange Raumflüge eingefroren zu versenden, damit sie am Endpunkt der Reise unsere Klugheit im Unversum verbreiten dürfen. Natürlich kann man auch Gene nicht befragen, ob sie wollen. Und Tote nicht mehr, ob sie jetzt anders über ihren Suizid nachdenken. Oder ob BVG-Entscheidungen immer klug sind.

  3. Töten ist jenseits aller Ethik

    Das ganze Thema der Selbsttötung, die damit zu einem rechtlichen Verfahren werden könnte, lässt mein Gewissen Sturm läuten. Ich sehe das Risiko, Leben grundsätzlich verfügbar zu machen, ihm einen Anschalter und Ausschalter zu verpassen. Ich darf also ungewolltes Leben – vielleicht durchaus wegen bestehender Konflikte – einfach abtreiben. Leben ist dann nicht mehr von Anfang an Leben. Aber gleichzeitig darf auch jemand, der nicht mehr leben will und möglicherweise meint es nicht mehr zu können, seinen Tod assistiert, wie ein Fernsehprogramm beenden. Ich sehe hier das Risiko, dass wir die Schrauben immer tiefer eindrehen in die Möglichkeiten, die uns Medizin und Wissenschaft aufs Tablett legen. Etwa den genetisch veränderten Menschen, der bestimmte Krankheiten nicht mehr bekommt, bei dem wir bestimmte Untugenden vermeiden, der sich leichter eingliedern lässt in eine angeblich konfliktfreie Zukunft. Oder der nicht mehr streikt, länger als 65 Jahre – angeblich freiwillig – arbeitet. Auf keine dummen Ideen mehr kommt, nicht zu viele Kinder oder zu wenig Nachwuchs zeugt: Der Mensch nach unseren Wünschen, von der Stange und vorbestellt – aber nicht nach dem Ebenbild der Liebe Gottes. Der Mensch auf dem Thron Gottes, der fast alles kann, vorallem wenn es seinen ökonomischen Vorstellungen und wie man sich die Welt vorstellt, sehr entgegenkommt. Da wünsche ich mir Menschen, die leider dann auch leiden müssen, dazu gibt es fast immer eine gute Medizin, die Schmerzen verhindern. Ausserdem darf man Apparatemedizin ablehnen. Aber ich wünsche mir auch sehr, dass wir so wie wir auf die Welt kommen, uns selbst und andere auch immer akzeptieren. Niemand muss sich heute mehr geschlechtlich umoperieren lassen, er kann das Geschlecht einfach per Urkunde ändern ohne Zwangstherapie Das was da was auf zwei Beinen läuft, ist ein Gesamtkunstwerk des Himmels und nicht eine Möglichkeit unserer Kreativität, im Menschen eine biologische Maschine mit An-und Ausschalter zu sehen. Oder die Chance, den Menschen zu modifizieren. Dies ist mit Autos oder Flugzeugen möglich und auch mit Computern. Aber nicht mit dem Leben, das immer heilig bleiben muss. Wir haben die Freiheit uns für das Gute zu entscheiden. Oder auch für das Böse. Was der Mensch sät, dass erntet er leider auch später. Natürlich kann man rechtlich alles regeln, aber in einer solchen Welt möchte ich nicht leben, wo vorgegeben ist, wie lange mein Sterben dauern darf und inwieweit dies wirtschaftlich ist. Oder wieviel Gift mir injeziert werden soll, damit mein Herz stehen bleibt, ich ersticke und mein Gehirn sich ausschaltet. Wir sind weder Marionetten des Himmels, deshalb ist die Welt so wie sie ist. Wir dürfen aber auch nicht solche Marionetten lediglich unserer eigenen Hypris werden. Der Turmbau zu Babel ist umgefallen und die Menschen waren zerstritten, weil die Alleskönner in der höchsten Etage vergessen hatten, dass es um Liebe geht und nicht um Macht. Dies „du sollst nicht töten“ beschreibt keine Details, wo dies aber dann aber leider doch eine gute Möglichkeit sein soll. Zu töten ist jenseits aller Ethik. Der Mensch ist das persönliche Eigentum Gottes und man darf nicht alles, was theoretisch geht, mit ihm anstellen. Fremdes Eigentum soll man gut beschützen.

    • Interessant, was Du anderen Menschen alles gern verbieten lassen würdest:

      Das Recht, über ihr eigenes Leben zu entscheiden (immerhin ein unveränderliches Grundrecht laut Bundesverfassungsgericht)
      Das Recht, über ihren eigenen Körper zu entscheiden

      Über all das willst Du für andere entscheiden? Mit welchen Recht denn?

      > Zu töten ist jenseits aller Ethik.

      Das ist doppelt falsch.

      Ethik ist die Lehre der Moral, also der Überbegriff und macht selbst keine Aussagen
      https://praxistipps.focus.de/was-ist-der-unterschied-zwischen-ethik-und-moral-einfach-erklaert_97765

      Und selbst die christliche Lehre erlaubt das Töten. Die Bibel ist voll von Beispielen, wo das positiv erlaubt ist. Ich habe Dir hier schon mehrfach Bibelstellen dazu genannt. Die bekannteste wiederhole ich gern: Die Bestrafung der Israeliten nach dem Tanz um das goldene Kalb (also unmittelbar, nachdem Mose die 10 Gebote erhalten hat)

      • Neueste Antwort an Chey am 28. 11. um 08.54 Uhr

        Das Recht über den eigenen Körper zu entscheiden kann nicht beinhalten, sich töten zu dürfen. Wenn dies so wäre, dann würde dieses Recht beinträchtigt, wenn ein Rettungsschwimmer mich rettet, während ich mich zu ersäufen versuche. Das Recht über den eigenen Körper beinhaltet logischerweise, daß mich niemand gegen meinen Willen operieren darf. Es sei denn, ich sei psychisch krank und/oder könnte es nicht einschätzen. Ärztliche Hilfe darf ich verweigern. Aber leben zu dürfen ist dennoch auch ein Grundrecht und steht hier als körperliche Unversehrtheit am Anfang des Grundgesetzes. Und töten ist immer jenseits aller Ethik, denn die 10 Gebote und auch die Bergpredigt sind sehr konkrete und globale ethische Grundsätze. Ähnlich gibt es ín der Antike bereits gefundene Gesetzestafeln, die ähnlich der 10 Gebote Regeln für anderen Völkern aufstellten. Die Bibel erlaubt das Töten nicht, es sei denn man legt sie nicht mehr aus am Neuen Testament. Und wenn man dies nicht mehr tut, dann wäre es allerdings im Alten Testament Gottes Wille, die Menschen einer ganzen Stadt samt Kindern und Greisen zu töten und dabei niemand übrig zu lassen. Oder daß Gott selbst, zu Noahs Zeiten, gobal alle Menschen außer Noah mit seiner Familie, in der Flut ersäufte. Dazu müssten wir alle auch nur von Noah abstammen. Dabei berichten selbst die Indianer von der großen Flut. Oder die Noahgeschichte ist auch in Indien, Australien und sogar bis nach Neuseeland kulturell in gleicher Weise überliefert. Leider spricht sehr viel dafür, daß die 10 Meter hohe weltweite Flutwelle vor 12.000 Jahren aufgrund eines Asteroideneinschlages stattfand, also nicht in der Zeit des alten Testamentes vor 3.000 Jahren oder etwas früher. Und weil die Flut überall global erzählt wird, beweist dies: Es sind nicht alle ertrunken, sonst gäbe es keine Berichte. Biblisch kann man diese Noaherzählung also auslegen als eine exemplarische und sehr lehrreiche Rettungsgeschichte von Menschen, die großes Gottvertrauen haben bei einer welt-weiten Katastrophe und sich durch die in Selbsthilfe erbaute Arche retten konnten. Im übrigen glaubte man in der Antike häufig, dass Unglücke und Katastrophen Gottes Strafe sind. Dies ist ausgelegt an der Person Jesu und dem Neuen Testament völlig falsch. (Noch ein letztes: Wenn Gott den Tanz um das Goldene Kalb der Israeliten als Todsünde betrachten würde, müsste er uns als Verehrer der sozialen Marktwirtschaft heute alle ermorden. Wir tanzen fast jeden Tag ums goldene Kalb und fast nichts scheint wichtiger zu sein als Geld und Wirtschaftswachstum. Bei der manchmal geäußerten Idee eines auch eines leistungslosen Grundeinkommens, bekommen die meisten Menschen politischen Schaum vor den Mund. Dies ist indiskutabel, weil Geld die Welt bestimmt. Börsenkurse sind wichtiger als Ethik)

        • > Das Recht über den eigenen Körper zu entscheiden kann nicht beinhalten, sich töten zu dürfen

          Doch , genau das bedeutet es laut Grundgesetz und Verfassungsgericht.

          Und das hast du anzuerkennen und niemanden abzusprechen.

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