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Baden-Württemberg: Tanzverbot an Feiertagen soll gelockert werden

Der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall (SPD) hat am Dienstag in Stuttgart einen Gesetzentwurf zur Lockerung des Tanzverbots vorgelegt. Demnach soll künftig nur noch der Karfreitag ganztägig von Tanzveranstaltungen freigehalten werden.

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Er sei "einer der schutzwürdigsten Feiertage", schreibt Gall in einer Mitteilung seines Ministeriums. An Karfreitag wird der Kreuzigung von Jesus Christus gedacht. An Ostern soll künftig lediglich ein zeitlich begrenztes Tanzverbot von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr gelten.

Bisher war auch an Gründonnerstag und am Ersten Weihnachtsfeiertag der öffentliche Tanz nicht gestattet. Auch durfte an gesetzlichen Feiertagen und Sonntag von 3 bis 11 Uhr nicht getanzt werden. Diese Regelung hebt das grün-rote Kabinett jetzt auf. Nach Galls Worten handelt es sich insgesamt um eine «maßvolle Lockerung», die das Wesen von Sonn- und Feiertagen wie auch den gesellschaftlichen Wandel im Freizeitverhalten berücksichtige.

(Quelle: epd)

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