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Bischofskonferenz: „Kirche beansprucht keinen Rechtsraum lösgelöst vom staatlichen Recht“

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz will sich im Streit um eine staatliche Strafverfolgung von Fällen sexuellen Missbrauchs bewegen.

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 Der derzeit diskutierte Entwurf zu neuen Leitlinien im Umgang mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche präzisiere das Verhältnis zu den Behörden und mache deutlich, "dass die Kirche keinen Rechtsraum losgelöst vom staatlichen Recht beansprucht", teilte die Bischofskonferenz am Montag in Bonn mit.

 Derzeit gibt es beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen keine automatische Anzeigepflicht. Allerdings müssen nach den Regeln des Vatikan und der Bischofskonferenz die staatlichen Gesetze hinsichtlich der Anzeige von Verbrechen beachtet werden. Der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, hatte Mitte April erklärt, dass in den Leitlinien das Interesse des Staates an Strafverfolgung und der Schutz der Opfer in Einklang gebracht werden sollen.

 Die deutschen Diözesanbischöfe nahmen am Montag die Beratungen über die Leitlinien auf, die als Reaktion auf die zahlreichen bekannt gewordenen Missbrauchsfälle überarbeitet werden. Die revidierte Fassung wird den Angaben zufolge mit Hilfe kirchlicher und externer Fachleute weiterentwickelt und soll im Sommer verabschiedet werden.

(Quelle: epd)

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