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Bundesjustizministerin: Islam in Deutschland die gleichen Chancen wie dem Christentum geben

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) spricht sich dafür aus, dem Islam in Deutschland die gleiche Chance zu geben wie dem Christentum.

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 Die Basis der deutschen Gesellschaft im Jahr 2011 werde durch «keine bestimmte Konfession und keine ausgewählte Gruppe von Konfessionen gebildet», schreibt das Regierungsmitglied in einem Beitrag für die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» (Donnerstagsausgabe).

 Die Grundlage des Zusammenlebens bildeten vielmehr «das Grundgesetz und die darin garantieren Grundrechte. Menschenwürde, Meinungsfreiheit und die Gleichbehandlung der Geschlechter sind universale Rechte, die allen Menschen zustehen.»

 Auch FDP-Generalsekretär Christian Lindner hatte vor wenigen Wochen auf eine stärkere weltanschauliche Neutralität des Staates gedrungen. Zudem sprach er sich dafür aus, die verschiedenen Religionsgemeinschaften in Deutschland rechtlich gleichzustellen. Aufgabe der Politik ist es der FDP-Ministerin zufolge, die Freiheit der Religionen und Weltanschauungen in Deutschland so zu garantieren, dass jede die gleiche Chance erhält, in der Gesellschaft Gehör zu finden. «Wie Justitia müssen wir blind dafür sein, ob religiöse Bekenntnisse mit einem Gebetsteppich, einer Ordenstracht oder einem roten Segenszeichen auf der Stirn zu Tage treten oder im Gegenteil Bekenntnisfreiheit gelebt wird.»

 Als klischeehaft kritisierte die Freidemokratin die aktuelle Islam-Debatte in Deutschland. Die Diskussion über den Islam und islamisches Recht werde «viel zu häufig vorurteilsbeladen, dafür aber umso unbeschwerter von Sachkenntnis geführt».

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 Statt «Angstdebatten» sei eine vorurteilsfreie Diskussion über die Religionen und deren Rechte erforderlich, empfiehlt Leutheusser-Schnarrenberger. «Über islamisches Recht müssen wir zunächst viel mehr wissen. Erst dann darf es vom Standpunkt des Rechts aus kritisiert werden.»

 Das Bibelwort «Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden» aus dem Alten Testament sei für niemanden ein Anlass, die Wiedereinführung der Todesstrafe zu fordern. Hingegen würden in der Debatte über islamisches Recht nicht selten vergleichbare Koran-Auslegungen angeführt, «um die islamische Rechtsfindung und Dogmatik als vormodern zu brandmarken», schreibt die Bundesjustizministerin.

(Quelle: epd)

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