Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des mutmaßlichen Hamas-Unterstützervereins Internationale Humanitäre Hilfsorganisation (IHH) ausgesetzt.
Damit gab es einem Eilantrag der IHH im Wesentlichen statt. Es sei nicht absehbar, wie lange sich der Prozess um das Vereinsverbot noch hinziehen werde, begründete das Gericht die Entscheidung am Dienstag in Leipzig.
Damit kann der Verein den Angaben zufolge weiter aktiv bleiben, darf aber keine Hilfsleistungen für die Palästinenser-Gebiete im Gazastreifen und im Westjordanland erbringen (Az.: BVerwG 6 VR 4.10 – Beschluss vom 27. Juni 2011). Das Bundesinnenministerium hatte das Verbot 2010 damit begründet, dass die IHH unter dem Deckmantel der humanitären Hilfe die radikal-islamische Hamas im Gazastreifen unterstütze, die Gewalt gegen Israel ausübe. Gegen das Verbot hat der Verein geklagt.
Einen Vergleichsvorschlag der Leipziger Richter hatte das Bundesinnenministerium kürzlich ablehnt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte vorgeschlagen, dass die IHH mit Sitz in Frankfurt am Main alle Bemühungen im Gazastreifen und im Westjordanland einstellt sowie ihre Geldflüsse offenlegt. Im Gegenzug sollte die Verbotsverfügung außer Kraft gesetzt werden.
Die IHH in Deutschland ist nach Auffassung des Bundesinnenministeriums nicht identisch mit der "Stiftung für humanitäre Hilfe" in der Türkei, die vor einem Jahr maßgeblich an der "Free-Gaza"-Flotte beteiligt war und dieselbe Abkürzung verwendet. Zudem gibt es deutliche Ähnlichkeiten beim Logo und beim Internetauftritt.
(Quelle: Israelnetz.com)