Als Hilfe zur Abfassung einer Patientenverfügung kursieren, vor allem im Internet, zahlreiche Formulare. Die christlichen Kirchen geben gemeinsam eine «Christliche Patientenverfügung» heraus.
Nach Inkrafttreten des neuen Patientenverfügungsgesetzes haben die Kirchen begonnen, das Formular zu überarbeiten. Im März nächsten Jahres soll es voraussichtlich fertig sein, verlautete aus dem Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Hannover.
In den bisherigen Erläuterungen zum Formular wurde darauf verwiesen, dass es keine verbindliche gesetzliche Regelung für Patientenverfügungen gibt. Außerdem wurde die Reichweite der «Christlichen Patientenverfügung» auf die Sterbephase des Patienten beschränkt. Wer ergänzende Verfügungen treffen wollte, wurde aufgefordert, zusätzliche Regelungen in das Formular aufzunehmen. Die «Christliche Patientenverfügung» wurde der EKD zufolge mehr als drei Millionen Mal abgerufen.
Nach dem neuen Gesetz können Patientenverfügungen nur von Volljährigen verfasst werden und müssen schriftlich vorliegen. Sie gelten unabhängig von Art und Stadium der Erkrankung. Die in ihnen getroffenen Entscheidungen sind unmittelbar verbindlich. An diese neuen Regelungen muss die «Christliche Patientenverfügung» angepasst werden.
(Quelle: epd)