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Endgültig: Christliche Freikirchen verlieren Sitz in SWR-Rundfunkrat

Die Landesregierungen von Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg haben sich auf den Wortlaut des neuen SWR-Staatsvertrags geeinigt. Nach dem neuen Regelwerk soll künftig anstelle der Regierungen erstmals ein Vertreter der muslimischen Verbände aus Baden-Württemberg in den Rundfunkrat entsandt werden. Die christlichen Freikirchen hingegen verlieren ihren Sitz.

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Das Regelwerk für die öffentlich-rechtliche Zwei-Länder-Anstalt solle voraussichtlich noch vor der parlamentarischen Sommerpause unterzeichnet werden, teilte die Mainzer Staatskanzlei am Dienstag mit. Der Entwurf sieht unter anderem eine Reform des Rundfunkrats vor, dem künftig keine Regierungsmitglieder mehr angehören sollen. Durch die Änderung der Besetzung des Kontrollgremiums soll die Staatsferne des SWR "deutlich ausgebaut werden".

Die Entscheidung zur Sitzverteilung war auf kirchlicher Seite auf heftige Kritik gestoßen. Sie wurde jedoch auch nach einem Anhörungsverfahren nicht revidiert.

 Der Staatsvertrag wurde nun den Landtagen in Mainz und Stuttgart zugeleitet, die noch Änderungswünsche einbringen können. Der Staatsvertrag muss dann nach der Ratifizierung von den beiden Landestagen beschlossen werden, um wie geplant am 1. Januar 2014 in Kraft zu treten.

 Auf die Grundlagen des neuen Vertrags hatten sich beide Länder bereits im vergangenen Juni in einem sogenannten Eckpunkte-Papier geeinigt. Der neue Staatsvertrag sieht vor, dass die drei SWR-Funkhäuser in Mainz, Stuttgart und Baden-Baden erhalten bleiben. Der Vertrag zählt zum Programmauftrag der Senderfamilie ausdrücklich auch ein digitales Hörfunkangebot für Jugendliche und junge Erwachsene.

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 Außerdem sieht der Staatsvertrag vor, den Frauenanteil in Führungspositionen und Aufsichtsgremien zu erhöhen. Bereits in der Präambel des Vertragstextes heißt es, die tatsächliche Gleichberechtigung von Männern und Frauen beim SWR bedürfe «einer neuen Anstrengung». Der ursprüngliche Entwurf des Staatsvertrags wurde um einen Passus erweitert, der Angaben zum Umfang von Auftrags- und Koproduktionen bei externen Unternehmen vorschreibt.

(Quelle: epd)

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