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Erzbischof Heße: „Katholischer Flüchtlingsgipfel“ angekündigt

Der Sonderbeauftragter für Flüchtlingsfragen der Deutschen Bischofskonferenz, Stefan Heße, hat einen "katholischen Flüchtlingsgipfel" angekündigt. Er solle am 24. November in Würzburg stattfinden, sagte der Hamburger Erzbischof am Donnerstag.

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Erwartet würden rund 100 Vertreter verschiedener katholischen Organisationen, um konkrete Beiträge zur Bewältigung gegenwärtiger Herausforderungen zu erarbeiten. Maßgeblich dafür sei ein Wort von Papst Franziskus: "Die christliche Hoffnung ist kämpferisch."

"Wir werden in diesen Tagen Zeugen einer Fluchtbewegung, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr erlebt haben", sagte der Erzbischof. 2014 seien weltweit etwa 60 Millionen Menschen auf der Flucht gewesen: "Dieser traurige Höchststand dürfte dieses Jahr noch übertroffen werden". Allein in Deutschland seien seit Jahresbeginn über 750.000 Flüchtlinge aufgenommen worden.

Unmittelbar nach seiner Ernennung zum Flüchtlingsbeauftragten Ende September hatte Heße einen Arbeitsstab zusammengestellt, in dem alle relevanten Akteure kirchlicher Flüchtlingsarbeit versammelt sind. Es gelte, Best-Practice-Beispiele zu suchen, Kompetenzen zu bündeln und intensiver zu vernetzen, erklärte Heße. Doppelarbeit müsse vermieden werden.

Mit Blick auf den Winter müsse vor allem mehr Wohnraum für Flüchtlinge bereitgestellt werden. Das sei "im einzelnen schwieriger, als es von außen gesehen den Anschein hat", so der Erzbischof weiter. Dennoch habe die katholische Kirche bundesweit bereits 800 Wohneinheiten mietfrei für Flüchtlinge bereitgestellt.

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Heße wandte sich gegen die Redeweise vom "Flüchtlingsproblem" – schließlich gehe es immer "um konkrete Menschen". Flüchtlinge sollten auch nicht auf ein Land fixiert oder in ihren Rechten beschränkt werden. Kritisch sehe er auch Pläne, den Familiennachzug für eine bestimmte Gruppe von Schutzsuchenden einzuschränken. Wichtiger sei es, in allen Ländern Europas endlich gleiche Standards in den Asylverfahren zu etablieren, sagte er: "Das muss der Anspruch sein." 

(Quelle: epd)

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