Der oberste Gerichtshof im US-amerikanischen Bundesstaat Wisconsin hat die Verurteilung eines Elternpaares wegen Totschlags bestätigt. Die Eltern hatten mit ihrem schwer kranken Kind aus religiösen Gründen keinen Arzt aufgesucht sondern für Heilung gebetet. Das Kind war jedoch gestorben.
Die damals elfjährige Madeline Kara Neumann aus Weston in Wisconsin war am Ostersonntag 2008 nach wochenlanger Krankheit gestorben. Sie war, wie die medizinischen Untersuchungen ergeben hatten, an Diabetes erkrankt. Wie die Washington Post berichtet, konnte das Mädchen zuletzt weder sprechen, essen oder trinken. Ihre Eltern, nach eigener Aussage Pfingstler“, hatten einen Arztbesuch abgelehnt, da dieser für sie „Götzendienst“ dargestellt hätte. Auch die Verabreichung von Medikamenten war für sie nicht in Frage gekommen. Ärzte sagten während des Prozesses aus, dass das Kind gute Überlebenschancen gehabt hätte.
Bereits 2009 waren die Eltern deshalb wegen Totschlags in einem minderschweren Fall verurteilt worden, hatten jedoch Berufung eingelegt, da es in Wisconsin einen Paragrafen gibt, der Eltern, die im Krankheitsfall für ihre Kinder beten, vor einer Anklage wegen Kindesmisshandlung schützt. Nicht jedoch vor einer Strafverfolgung wegen Totschlags, urteilte nun der oberste Gerichtshof.
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