Die westfälische Kirche hat am Dienstag wegen des geheimen Millionenvermögens im Kirchenkreis Herford die ersten zwei Disziplinarverfahren eröffnet.
Betroffen sind nach Angaben des Landeskirchenamtes in Bielefeld die früheren Superintendenten des Kirchenkreises Gerhard Etzien und Hans-Detlef Hoffmann. Hoffmann war von 1996 bis 2010 Theologischer Vizepräsident der Evangelischen Kirche von Westfalen. Absehbar sind nach Angaben des Landeskirchenamtes vier weitere Disziplinarverfahren.
Die Bandbreite der Disziplinarstrafen reiche von einer Ermahnung bis zu finanziellen Konsequenzen, erläuterte Kirchensprecher Andreas Duderstedt. Amtspflichtverstöße, die zu einem Verweis, einer Geldbuße oder Kürzung der Bezüge führen würden, seien nach vier Jahren verjährt. Keine Verjährung gebe es jedoch bei schwerwiegenderen Vergehen. Hier können die Maßnahmen von einer Zurückstufung bis zur völligen Entfernung aus dem kirchlichen Dienst reichen. Die Staatsanwaltschaft in Bielefeld hat zudem strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen.
Der geheime Fonds war 1967 vom damaligen Kreissynodalvorstand als «Sparbuch» für schlechte Zeiten an den Gremien des Kirchenkreises vorbei eingerichtet worden. Die aus Kirchensteuern eingerichtete geheime Kasse ist von ursprünglich 1,5 Millionen D-Mark auf heute rund 49,5 Millionen Euro angewachsen.