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Innenministerkonferenz: Rotes Kreuz fordert dauerhaftes Bleiberecht für Geduldete

Vor der Innenministerkonferenz in Bremen hat sich das Deutsche Rote Kreuz (DRK) für ein dauerhaftes Bleiberecht für geduldete Ausländer ausgesprochen.

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«Ein dauerhaftes Bleiberecht für diese Menschen wäre menschlich das Richtige und würde ein starkes Signal zur Integration von Ausländern setzen», schrieb DRK-Präsident Rudolf Seiters in einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Brief an den Vorsitzenden der Innenministerkonferenz (IMK), den Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD).

Seiters wies darauf hin, dass es sich bei den langjährig Geduldeten oft um Familien handele, die seit über zehn Jahren in Deutschland leben. Die Kinder seien hier aufgewachsen oder sogar geboren. «Eine sichere Lebensperspektive ist ein menschliches Grundbedürfnis», sagte Seiters.

Am Donnerstag und Freitag diskutiert die IMK über eine erneute Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse. Rund 31.000 Geduldete hatten nur eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten, weil sie ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig sichern können. Die Frist läuft zum Jahresende aus.

Aus Sicht des Roten Kreuzes geht eine Fristverlängerung nicht weit genug. Auch diejenigen, die wegen Alter, Krankheit oder Traumatisierung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stünden, müssten in Deutschland bleiben dürfen, sagte Seiters. Wenn ein Großteil dieser Menschen ihren Aufenthaltsstatus wieder verliere, habe die Bleiberechtsregelung nur eine Minderheit erreicht und damit ihre Wirkung verfehlt.

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Der Deutsche Anwaltverein (DAV) forderte die Innenminister auf, die Altfallregelung grundlegend zu überarbeiten. Vor allem sei dafür zu sorgen, dass die Betroffenen, die bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe waren, nicht sofort ausreisepflichtig würden. Denn die Ausländerbehörden seien dann überlastet, was zu Fehlentscheidungen führen könne, erklärte die DAV-Expertin für Ausländer- und Asylrecht, Susanne Schröder.

Die Aufenthaltserlaubnis müsse auch dann verlängert werden, wenn der Betroffene aufgrund der schlechten Wirtschaftslage keine Verantwortung dafür trage, dass er den Lebensunterhalt für sich und seine Familie nicht eigenständig sichern könne. Bei der Überarbeitung des Bleiberechts müssten auch die Gründe überarbeitet werden, die dazu führen könnten, dass keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werde. «Die alte Regelung, wonach ganze Familien vom Bleiberecht ausgeschlossen sind, wenn ein Familienangehöriger eine Straftat begangen hat, haben den Beigeschmack von Sippenhaft und sind verfassungsrechtlich bedenklich», sagte Schröder.

2007 gab es insgesamt 180.000 Ausländer in Deutschland mit einer Duldung. Diese Menschen haben keine Aufenthaltserlaubnis, sondern ihre Abschiebung ist lediglich ausgesetzt. Sie müssen sich regelmäßig um die Verlängerung der Duldung bemühen und dürfen im ersten Jahr ihres Aufenthalts nicht arbeiten. Anschließend erhalten sie nur einen Arbeitsplatz, wenn sich dafür kein Deutscher und kein EU-Ausländer findet. Erst nach den vier Jahren haben sie einen gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt. Unter die Altfallregelung fielen rund 100.000 Geduldete.

(Quelle: epd)

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