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Jubiläum: NRW und evangelische Kirche würdigen Staatskirchenvertrag von 1984

Das Land Nordrhein-Westfalen und die drei evangelischen Landeskirchen in NRW haben eine positive Bilanz ihres vor 25 Jahren geschlossenen Staatskirchenvertrages gezogen.

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Der Vertrag habe sich als Grundlage der Zusammenarbeit bewährt, auch bei Streitpunkten, sagte Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) nach Angaben der evangelischen Kirche vom Donnerstagabend im Düsseldorfer Landeskirchenamt.

 Die rheinische, die westfälische und die lippische Landeskirche hatten 1984 erstmals gemeinsam einen Staatskirchenvertrag mit dem Land geschlossen, den «Düsseldorfer Vertrag zur Pflege und Entwicklung der Evangelischen Theologie durch Forschung, Lehre und Studium». Pinkwart regte in der Diskussion eine Weiterentwicklung an. Den größeren Freiheiten der Universitäten müsse Rechnung getragen werden, zudem seien klarere Regeln etwa für die Ausstattung von theologischen Fakultäten und religionspädagogischen Ausbildungseinheiten nötig. «Diese Lücken könnte man schließen», sagte Pinkwart.

 Der leitende Jurist der Evangelischen Kirche im Rheinland, Christian Drägert, nannte es gut, dass Staatskirchenverträge die Kooperation beider Partner verbindlich regeln. Staat und Kirche seien in Deutschland aus guten Gründen getrennt, nähmen aber beide Aufgaben für das Wohl aller Bürger wahr. Präses Alfred Buß von der Evangelischen Kirche von Westfalen erklärte: «Wir tragen Konflikte in einem Geist der Verantwortung und der klaren Trennung von Staat und Kirche aus.»

 Staatskirchenverträge zwischen einem Bundesland und einer Religionsgemeinschaft sollen die Glaubensfreiheit und das kirchliche Selbstbestimmungsrecht gewährleisten und den Kirchen das Seelsorge- und Beichtgeheimnis sichern. Geregelt werden darin unter anderem die Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche beim Religionsunterricht an Schulen und die Ausbildung von Religionslehrern. Vorbild für die Staatskirchenverträge ist der «Loccumer Vertrag» zwischen Niedersachsen und den fünf evangelischen Landeskirchen des Bundeslandes von 1955. Zuletzt traten Verträge zwischen dem Land Berlin und der Berlin-brandenburgischen Kirche (2006), sowie zwischen Baden-Württemberg und den evangelischen Landeskirchen des Landes (2007) in Kraft. 

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(Quelle: epd)

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