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Landgericht Berlin urteilt: Treberhilfe bleibt weiter Diakonie-Mitglied

Die umstrittene Berliner Treberhilfe bleibt Mitglied der Diakonie. Der Ausschluss des unter anderem wegen der Maserati-Affäre und überhöhter Gehaltszahlungen an den damaligen Geschäftsführer Harald Ehlert in die Kritik geratenen Sozialträgers aus dem Diakonischen Werk sei unwirksam, teilte das Landgericht Berlin am Dienstag mit. Die Entscheidungsgründe lägen jedoch noch nicht vor. Die Diakonie will die Entscheidung anfechten.

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 Die Diakonie hatte als Dachverband sozialer Träger die Treberhilfe im Juni 2010 wegen der Finanzaffären ausgeschlossen. Mit der Urteilsverkündung vom Dienstag ändere sich nichts an der derzeitigen Rechtslage, erklärte das Diakonische Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz. Die Treberhilfe bleibe weiterhin «ausgeschlossenes Mitglied» des Diakonischen Werkes. Die «fehlerhafte Entscheidung des Landgerichts Berlin» werde nach Vorlage der Urteilsgründe durch eine Berufung angefochten, erklärte Diakonie-Sprecherin Christiane Lehmacher-Dubberke.

 Die Treberhilfe war in der vergangenen Woche in einem weiteren Rechtsstreit um öffentliche Mittel vor dem Berliner Verwaltungsgericht gescheitert. Es sei nicht «sachwidrig», dass der Berliner Senat begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Treberhilfe und am Vorhandensein einer funktionsfähigen Geschäftsführung habe, hieß es zur Begründung (AZ: VG 20 L 32.11). Das Sozialunternehmen habe deshalb keinen Anspruch auf eine weitere Gewährung von Zuwendungen.

 Das Verwaltungsgericht bestätigte damit die Auffassung des Senats. Das Sozialunternehmen hatte in den vergangenen Jahren vom Senat jährlich rund 700.000 Euro Fördermittel erhalten.

 Die Treberhilfe mit damals etwa 280 Mitarbeitern war im Frühjahr 2010 durch überhöhte Gehaltszahlungen an ihren Geschäftsführer und dessen Maserati-Dienstwagen in die Schlagzeilen geraten. In der Folge hatte der Berliner Senat alle Fördermittel für das Unternehmen zum Jahresende 2010 gestrichen.

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(Quelle: epd)

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