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Mehr Geld: Diakonie fordert 433 Euro für Hartz-IV-Empfänger

Die Diakonie fordert für Hartz-IV-Empfänger einen Regelsatz von 433 Euro. Die von der Bundesregierung geplante Erhöhung um fünf Euro auf 364 Euro sei zu niedrig, erklärten am Dienstag zehn der bundesweit 20 Landesverbände der evangelischen Wohlfahrtspflege.

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Die diakonischen Verbände hatten eine wissenschaftliche Studie zur Neuberechung der Regelsätze in Auftrag gegeben. 433 Euro seien das Minimum, aber auch 480 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen seien wissenschaftlich vertretbar, sagte der Vorsitzende der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe, Uwe Becker, in Düsseldorf. Für Kinder müssten die Hartz-IV-Sätze um bis zu 36 Euro angehoben werden.

Die von der Bundesregierung vorgelegte Neuberechnung der Regelsätze sei «fragwürdig und politisch gesteuert», sagte Becker. Sie erfülle nicht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Die Karlsruher Richter hatten im Februar die Hartz-IV-Sätze als verfassungswidrig bewertet und eine «transparente und nachvollziehbare» Neuberechnung verlangt. Nach der Gerichtsentscheidung müssen die neuen Regelsätze zum 1. Januar 2011 in Kraft treten. Diese Vorgabe dürfte aufgrund der Meinungsverschiedenheiten zwischen Bundesregierung und Opposition nicht zu erreichen sein, da Union und FDP keine Mehrheit im Bundesrat haben. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird am kommenden Freitag erstmals im Bundesrat behandelt.

Die diakonischen Landesverbände legten eigene «gerichtsfeste» Zahlen zu den Hartz-IV-Sätzen vor. Nach der Berechnung der Wirtschaftswissenschaftlerin Irene Becker stehen einem alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger mindestens 433 Euro zu. Derzeit beträgt der Hartz-IV-Satz 359 Euro. Irene Becker gehört zu den Sachverständigen, die vom Bundestag aufgefordert wurden, zur geplanten Hartz-IV-Reform Stellung zu nehmen.

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Die diakonischen Landesverbände forderten die Bundesregierung zu einer «soliden Neuberechnung des Hartz-IV-Regelsatzes» auf. Der Vorstandsvorsitzende des evangelischen Wohlfahrtsverbandes in Thüringen und Sachsen-Anhalt, Eberhard Grüneberg, forderte die Landesregierungen von Thüringen und Sachsen-Anhalt auf, der Hartz-IV-Novelle im Bundesrat die Zustimmung zu verweigern.

Im Einzelnen schlägt die Diakonie eine Beibehaltung der bisherigen Sätze für Tabak und Alkohol sowie der Kosten für Mobilfunk und Verkehrsmittel vor. Eine Streichung bedeute eine Reduzierung des Satzes für Lebensmittel. Mobiltelefone gehörten mittlerweile ebenso zur gesellschaftlichen Normalität wie Ausgaben für Verkehrsmittel und das eigene Auto. Gerade in ländlichen Regionen sei Mobilität eine Grundvoraussetzung für soziale Kontakte, den Schulbesuch und nicht zuletzt für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz, sagte Grüneberg.

Mit der von der Diakonie geforderten Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze steigen die Sozialausgaben nach Angaben der Verbände um etwa sieben Milliarden Euro. Dieser Betrag dürfe jedoch nicht als Kostenbelastung verbucht werden, denn «jegliche Erhöhung fließt umgehend in den Konsum», sagte der württembergische Diakoniechef Dieter Kaufmann in Stuttgart.

Als Referenzgruppe für die Berechnungen wurden nach Angaben der Diakonie rund 50.000 Haushalte mit den untersten 20 Prozent der Einkommen ausgewählt. Die Studie ist im Internet abrufbar.

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(Quelle: epd)

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