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Missbrauch: SPD will Verjährungsfristen erhöhen

Der SPD geht offenbar die Arbeit am Runden Tisch der Bundesregierung gegen Missbrauch nicht schnell genug.

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 Die Fraktion wolle in den kommenden Wochen einen Gruppenantrag für längere Verjährungsfristen in den Bundestag einbringen, kündigten die stellvertretenden Vorsitzenden der Bundestagsfraktion, Olaf Scholz und Dagmar Ziegler, am Mittwoch in Berlin an. Der Runde Tisch gegen Missbrauch kommt an diesem Donnerstag zu seiner zweiten Sitzung zusammen.

 Man wolle in allen Fraktionen um Unterstützung werben, erklärten die SPD-Politiker. Im Interesse der Betroffenen müsse schnell gehandelt werden. Die SPD setzt sich für eine strafrechtliche Verjährungsfrist von 20 Jahren sowie für eine Frist von 30 Jahren für zivilrechtliche Verfahren ein. Bisher verjähren zivilrechtliche Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld bereits drei Jahre nach der Volljährigkeit des Opfers. Bei sexuellem Missbrauch von Kindern setzt die Verjährungsfrist mit der Volljährigkeit ein und beträgt zehn Jahre. Bei jugendlichen Opfern sind es fünf Jahre.

 Die kurzen Verjährungsfristen würden den Opfern nicht gerecht, erklärten die SPD-Politiker. Viele seien erst nach Jahrzehnten in der Lage, über den Missbrauch zu sprechen. Der Runde Tisch will ebenfalls die Rechte der Opfer in zivilrechtlichen Verfahren verbessern und schlägt seinerseits eine Verjährungsfrist von 30 Jahren vor. Bei strafrechtlichen Verfahren ist mit einer Erhöhung der Verjährungsfrist nach bisherigem Stand indes nicht zu rechnen. Eine Änderung hätte auch für viele andere Straftaten Konsequenzen, heißt es aus der Justiz-Arbeitsgruppe des Gremiums.

(Quelle: epd)

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