Die Evangelische Kirche hat ein Verfahren für Entschädigungszahlungen an Missbrauchsbetroffene in ihren Gemeinden und Einrichtungen vorgestellt. Geplant ist ein zweistufiges Modell.
Es werde ein «Kombimodell» aus einer individuellen und einer pauschalen Leistung geben, sagte Betroffenen-Sprecher Detlev Zander am Montag bei der EKD-Synode in Würzburg. Die pauschale Leistung soll im Falle strafbarer Taten 15.000 Euro betragen und auch dann gezahlt werden, wenn die Taten nach staatlichem Recht verjährt sind.
Für Betroffene sei diese Summe die «absolute Untergrenze», sagte Zander, der Mitglied im Beteiligungsforum ist, in dem Betroffene und kirchliche Beauftragte maßgeblich Beschlüsse und Verfahren zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der evangelischen Kirche vorbereiten. Er bezeichnete den Betrag als «hart errungenen Kompromiss» und betonte die Bedeutung der individuellen Leistung. Sie soll für jeden anerkannten Fall sexualisierter Gewalt gezahlt werden. Eine Obergrenze für diese Zahlungen soll es nicht geben.
Recht auf Aufarbeitung geplant
Das Modell muss noch grünes Licht aus den 20 Landeskirchen und 17 diakonischen Landesverbänden bekommen. Nach dem Willen des Rates der EKD soll es im Frühjahr endgültig beschlossen werden. Die Sprecherin der kirchlichen Beauftragten im Beteiligungsforum, Dorothee Wüst, hob hervor, dass es bei den sogenannten Anerkennungsleistungen auch darum gehe, die bislang unterschiedlichen Verfahren der Landeskirchen zu vereinheitlichen.
Beschließen will die Synode bei ihrer Tagung in Würzburg andere Maßnahmen, die Konsequenzen aus der im Januar vorgestellten Studie über das Ausmaß von Missbrauch in der evangelischen Kirche und der Diakonie ziehen sollen. Dazu gehört, ein Recht auf Aufarbeitung für Betroffene sexualisierter Gewalt kirchenrechtlich zu verankern, wie aus einem am Montag präsentierten Maßnahmenplan hervorgeht. Außerdem soll eine zentrale Ombudsstelle geschaffen werden, die Betroffene bei Konflikten mit kirchlichen und diakonischen Stellen unterstützt.
Der Maßnahmenplan umfasst insgesamt zwölf Punkte und soll bis 2030 umgesetzt werden. Konkret beraten wird bei der Synode bereits eine Änderung des kirchlichen Disziplinarrechts, um die Rechte von Opfern zu stärken. Über die Beschlussvorlagen wird am Mittwoch abgestimmt.
Begleitet wurde die Synode von einer Demonstration von rund einem Dutzend Betroffener sexualisierter Gewalt, die die Debatte der Synode auch auf der Besuchertribüne verfolgten.
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