Die drei evangelischen Kirchen im Rheinland, Westfalen und Lippe vereinheitlichen ihre Regeln zur Erfassung von sexualisierter Gewalt. Für Anerkennungszahlungen gibt es keine Obergrenze.
Künftig soll es in den evangelischen Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe und der Diakonie RWL einen einheitlichen Rahmen für Leistungen zur Anerkennung erlittenen Leides durch sexualisierte Gewalt geben. Dies haben die Kirche gemeinsam mitgeteilt. Die EKD (Evangelische Kirche in Deutschland) hatte dies empfohlen, um sowohl sexualisierte Gewalt leichter anzuerkennen, als auch beantragte Zahlungen nach gleichen Maßstäben zu berechnen. Diese Empfehlungen würden von Landeskirchen und Diakonie im Rheinland, in Westfalen und Lippe nun „vollständig umgesetzt“, heißt es.
Die Regeln gelten seit dem 1. Januar 2026. Damit zähle der Verbund West zu den ersten Verbünden in Deutschland, in denen die neue Anerkennungsrichtlinie zur Anwendung kommt, so die Diakonie RWL. Landeskirchen und Diakonie betonen, dass es sich bei solchen Leistungen nicht um eine Wiedergutmachung oder Entschädigung handelt, sondern eine symbolische Anerkennung des zugefügten Leides.
Keine Beweispflicht für Missbrauchsopfer
In der neuen Richtlinie, die in enger Zusammenarbeit mit den Betroffenenvertretern entstand, soll weiterhin eine unabhängige Kommission von Ehrenamtlern die Anträge zur Anerkennung des erlittenen Leides bearbeiten, heißt es. Dabei würde die Plausibilität der Schilderungen im Vordergrund stehen. Betroffene müssten keine „präzisen Beweise“ vorlegen. Der Pauschalsatz würde 15.000 Euro betragen, könne aber je nach Schwere der Tat und Spätfolgen ohne Obergrenze erhöht werden.
Betroffene können Anträge auf Anerkennungszahlungen auch online ausfüllen, auf Wunsch auch mit Unterstützung der Fachstelle der Diakonie RWL. Auch Menschen, denen bereits Anerkennungszahlungen zukamen, können dank der neuen Regelungen weitere Zahlungen erhalten.
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