In den meisten Gottesdiensten der Evangelischen Kirche in Deutschland darf gesungen werden. Ab jetzt auch (wieder) in Westfalen – wenn Schutzkonzepte umgesetzt werden.
Prinzipiell stünde es den einzelnen Gemeinden frei, Gemeindegesang wieder zu praktizieren, heißt es in einer aktuellen Mitteilung im Online-Portal der Westfälischen Kirche. Rechtlich sei das Singen im Gottesdienst kein Problem, da die Coronaschutzverordnung des Landes es zurzeit erlaube. Allerdings müssten Abstandsregelungen eingehalten oder ein Sitzplan zur Rückverfolgung erstellt werden. Zudem müssten die Schutzkonzepte der Gemeinden auf Basis der Coronaschutzverordnung in NRW laufend aktualisiert werden.
Die westfälische Kirche empfiehlt jedoch, nicht unbedingt „alle rechtlichen Möglichkeiten der Schutzverordnung auszuschöpfen“, sondern sich am kirchlichen Merkblatt zum Gemeindegesang zu orientieren. Diese Standards sehen unter anderem ständiges Durchlüften, eine möglichst versetzte Sitzordnung und eine Raumgröße von mindestens sieben Quadratmetern pro Person vor. Wenn einer Gemeinde das Risiko trotz der Sicherheitsmaßnahmen beim Singen zu groß sei, solle sie auch weiterhin darauf verzichten. (LD)