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Oberstes US-Gericht: Religiöse Rechte auch für Unternehmen

In den USA können einem Urteil des "Supreme Courts" zufolge Wirtschaftsunternehmen unter bestimmten Umständen religiöse Rechte geltend machen.

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Die Bastel- und Geschenkartikelkette "Hobby Lobby", die im Besitz des evangelikalen Ehepaars David und Barbara Green ist, müsse ihren Beschäftigten keine Krankenversicherung anbieten, die für bestimmte Formen der Empfängnisverhütung zahlt, entschied der Oberste Gerichtshof der USA am Montag mit fünf zu vier Stimmen.

 Der Konzern, zu dem mehr als 500 Geschäfte zählen, hatte argumentiert, die als "Obamacare" bekannte Gesundheitsreform von US-Präsident Barack Obama verstoße gegen das Prinzip der Religionsfreiheit wegen der Vorschrift, Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigen müssten Versicherungen anbieten, die für Empfängnisverhütung zahlen.

 Mit diesem Urteil habe das Oberste Gericht zum ersten Mal in seiner Geschichte "religiöse Rechte für Konzerne" anerkannt, so die Tageszeitung "Washington Post". Die Richter zogen jedoch Grenzen. Das Urteil betrifft offenbar nur sogenannten "closely held"-Unternehmen. Das sind Konzerne mit wenigen Aktionären, meist Firmen im Familienbetrieb wie "Hobby Lobby".

 "Hobby Lobby" betonte in der Klage, das Unternehmen sei nicht grundsätzlich gegen Empfängnisverhütung, jedoch gegen Mittel, die "Abtreibungen einleiten", darunter die Pille danach. Das Mittel verhindert die Einnistung befruchteter Eizellen. Nach Ansicht der "Hobby Lobby"-Eigentümer und mancher Abtreibungsgegner in den USA beginnt das menschliche Leben bei der Zeugung.

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 Die Familie Green verfügt über ein geschätztes Vermögen von rund fünf Milliarden US-Dollar. Die Familie ist ein führender Sponsor evangelikaler Einrichtungen und Programme in den USA. Gegenwärtig finanzieren die Greens den Bau eines Bibelmuseums in Washington in der Nähe des Capitols. Nach Darstellung der Familie arbeitet "Hobby Lobby" in Übereinstimmung mit biblischen Prinzipien. Sonntags bleiben die Läden geschlossen.

 Kritiker sehen in dem Urteil einen fortschreitenden Machtgewinn für Unternehmen. Bereits 2010 hatten die Obersten Richter entschieden, das Verfassungsrecht der Redefreiheit gelte nicht nur für Menschen, sondern auch für Konzerne. Nach Ansicht der Richter sind Wahlspenden von Unternehmen Ausdruck der Meinungsfreiheit, die nur in Ausnahmefällen begrenzt werden dürfe.

(Quelle: epd)

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