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Organspende-Gesetz: Bundestag fordert Entscheidung vom Bürger

So viel Einigkeit ist selten: Mit breiter Mehrheit beschloss der
Bundestag am Freitag die Entscheidungslösung bei der Organspende.
Andere Punkte der Organspende-Reform waren aber umstritten. Grüne und Linke vermissen vor allem Transparenz.

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Die Organspende in Deutschland wird neu geregelt. Die weit überwiegende Mehrheit der Bundestagabgeordneten stimmte am Freitag in Berlin für die sogenannte Entscheidungslösung, wonach künftig jeder Bürger von den Krankenkassen regelmäßig zu einer Entscheidung zur Organspende aufgefordert werden soll. Außerdem beschlossen die Parlamentarier Änderungen beim Ablauf der Organspende und Verbesserungen im Versicherungsschutz für Lebendspender.

 Die Verankerung der Entscheidungslösung im Gesetz war zwischen Vertretern aller Fraktionen ausgehandelt worden. Krankenversicherungen müssen künftig in regelmäßigen Abständen Versicherten ab 16 Jahre Informationsmaterial zur Organspende zur Verfügung stellen. Der Post soll auch der Organspende-Ausweis im Chipkarten-Format beiliegen. Er ist momentan für Ärzte die sicherste Antwort auf die Frage, ob ein Patient nach dem Hirntod Organe spenden will oder nicht. Für die Zukunft ist daran gedacht, die Entscheidung zur Organspende auch auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern.

 Von der stärkeren Aufklärung der Bürger versprechen sich die Politiker eine Erhöhung der Zahl potenzieller Organspender. In Deutschland warten derzeit rund 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Vertreter der Kirchen begrüßten, dass es auch künftig keinen Zwang zur Entscheidung gebe. «Die Organspende ist nur dann sittlich annehmbar, wenn der Spender oder die Angehörigen ihre ausdrückliche freie Zustimmung dazu gegeben haben», erklärte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch. Man müsse auch akzeptieren, wenn sich Menschen gegen die Organspende entscheiden, sagte der EKD-Bevollmächtigte in Berlin, Prälat Bernhard Felmberg.

 Beschlossen wurde auch eine Änderung des Transplantationsgesetzes. Demnach werden Krankenhäuser mit Intensivstationen, in denen Organe entnommen werden können, zur Bestellung mindestens eines Transplantationsbeauftragten verpflichtet. Er soll unter anderem potenzielle Organspender melden und Gespräche mit Angehörigen führen.

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 Zudem haben Lebendspender nach dem Gesetz künftig Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung. Dafür soll die Krankenkasse des Organempfängers aufkommen. Anders als andere Beschäftigte sollen Lebendspender außerdem Krankengeld in Höhe des ausgefallenen Arbeitseinkommens bekommen. Auch das Aufkommen der Unfallversicherung für eventuelle Spätfolgen einer Organentnahme wurde geregelt.

 Überschattet wurde die Abstimmung über das Gesetz von Vorwürfen wegen Vetternwirtschaft gegen die Deutsche Stiftung Organtransplantation, die in Deutschland als zentrale Koordinierungsstelle die Organspende organisiert. Die Linkspartei lehnte den Entwurf der Bundesregierung ab, die Grünen enthielten sich, weil ihnen die Möglichkeiten zur Kontrolle der Stiftung nicht ausreichen. Die Stiftung wies indes den Vorwurf mangelnder Transparenz am Freitag im WDR zurück. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Karl Lauterbach, sagte dem Berliner «Tagesspiegel» (Freitagsausgabe), dass die Stiftung «auf Bewährung unterwegs» sei.

 Auch die Deutsche Hospiz Stiftung hätte sich eine stärkere Kontrolle der Stiftung gewünscht. Verbandschef Eugen Brysch erklärte, es sei an der Zeit gewesen, die am Organspende-Ablauf beteiligten Organisationen unter parlamentarische Kontrolle und Führung zu stellen. Verantwortlich für den Mangel an Organspendern sei auch mangelnde Transparenz. Mehr Werbung für Organspende werde das Problem nicht lösen, sagte Brysch.

(Quelle: epd)

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