Das im Juni vom Bundestag verabschiedete Gesetz über die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist in Kraft getreten.
Vorerst können Paare Embryonen nach einer künstlichen Befruchtung allerdings noch nicht auf Gendefekte testen lassen, da eine entsprechende Rechtsverordnung bislang fehlt. Diese soll allerdings in Kürze verabschiedet werden.
Der Entscheidung des Bundestag war eine lange und emotional geführte Debatte vorausgegangen. Die Entscheidung für die eingeschränkte PID-Zulassung fiel ohne Fraktionszwang. Keine Mehrheit hatte es für die Anträge nach einem weitreichenden Verbot und einem Verbot mit wenigen Ausnahmen gegeben. Kritk an der Entscheidung hatten sowohl die "Christdemokraten für das Leben", eine Initiative in der CDU/CSU, als auch die Kirchen geübt.