Der Landtag des Saarlandes hat eine neue Präambel mit Gottesbezug beschlossen – und verankert den Kampf gegen Antisemitismus in der Verfassung.
Der Landtag des Saarlandes hat am Mittwoch mit den Stimmen von SPD und CDU in zweiter und dritter Lesung für mehrere Verfassungsänderungen gestimmt – darunter eine neue Präambel mit Gottesbezug. „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben“, heißt es zum Abschluss der Präambel. Damit orientiert sich der Landtag an einer von Vertreterinnen und Vertretern von Christentum, Judentum und Islam im Januar gemeinsam vorgestellten Formulierung (Jesus.de berichtete).
Seit dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1957 hatte die Saar-Verfassung keine eigene Präambel mehr. Der ursprüngliche Entwurf von SPD-Regierungsfraktion und CDU-Oppositionsfraktion sah keinen Gottesbezug vor.
Des Weiteren stimmten die Abgeordneten dafür, das Eintreten gegen Antisemitismus (Anti-Antisemitismus-Klausel) und Antiziganismus (Anti-Antiziganismus-Klausel) sowie den Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur in der Verfassung zu verankern. Eine weitere beschlossene Änderung betrifft den Verfassungsgerichtshof und regelt unter anderem die Wahl von Mitgliedern sowie deren Amtszeit. Die AfD stimmte gegen alle drei Verfassungsänderungen.
