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Runder Tisch Heimkinder: Arbeit kann nach Gerichtsurteil fortgesetzt werden

Der Runde Tisch Heimkinder kann seine Arbeit ungehindert fortsetzen. Der Verein ehemaliger Heimkinder (VeH)scheiterte am Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht mit seinem Antrag, künftig drei Delegierte und Rechtsanwälte in das Gremium entsenden zu können.

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Der Runde Tisch hatte diese Forderung im Vorfeld bereits abgelehnt. Eine Begründung für das Urteil lag zunächst nicht vor. 

Der «Runde Tisch zur Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren» beschäftigt sich seit Jahresanfang mit dem Schicksal ehemaliger Heimkinder. Von den 500.000 bis 700.000 Kindern und Jugendlichen in Heimen in der frühen Bundesrepublik wurden viele misshandelt. Am Runden Tisch sind Bund, Länder, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Wissenschaftler vertreten.

  Zudem sind drei ehemalige Heimkinder Mitglied des Runden Tisches, die vom VeH benannt worden waren. Wegen Querelen innerhalb des Vereins traten zwei von ihnen aus, der dritte, Hans-Siegfried Wiegand, legte den Vorsitz nieder. Der VeH wollte daraufhin seine Vertreter am Runden Tisch austauschen.

  Im Juni stellte der Verein die Forderung auf, frühere Heimkinder müssten 25 Milliarden Euro Entschädigung erhalten. Vertreten wurde der VeH von dem Anwalt Gerrit Wilmans und seinem Rechtsberater Michael Witti. Witti, der als Anwalt jüdischer NS-Opfer bekannt wurde, hat derzeit keine Anwaltszulassung. 2008 wurde er zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er das Geld jüdischer Ghetto-Überlebender veruntreut hatte. Der Verein wird zudem seit kurzem von der kirchenkritischen Giordano-Bruno-Stiftung finanziell unterstützt.

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  Der Runde Tisch lehnte sowohl die Auswechselung der Opfer-Vertreter als auch die Beteiligung der Anwälte ab. Daraufhin beantragte der VeH eine einstweilige Verfügung vor dem Berliner Landgericht, das dem Antrag nicht stattgab. Die nachfolgende Beschwerde des Vereins gegen diese Entscheidung vor der nächsten Instanz, dem Berliner Kammergericht, wies das Gericht am Donnerstag zurück, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

   Die SPD-Bundestagsabgeordnete Marlene Rupprecht, die den Runden Tisch in der Verhandlung vertreten hatte, reagierte sehr erfreut auf das Urteil. «Ich hoffe, dass wir jetzt konstruktiv mit unserer vertrauensvollen Zusammenarbeit fortfahren können», sagte sie dem epd. Es sei nicht darum gegangen, einzelne Menschen auszuschließen, sondern eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten. Die Anwesenheit von Anwälten hätte den Charakter des Runden Tisches völlig verändert, sagte Rupprecht, die im Petitionsausschuss des Bundestags das Thema jahrelang begleitet hat. 

(Quelle: epd)

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