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Schweiz: „Ehe für alle“ tritt in Kraft

Gleichgeschlechtliche Paare können in der Schweiz seit Freitag, 1. Juli, offiziell heiraten und Kinder adoptieren. Auch kirchliche Trauungen sind möglich.

Lesbischen Paaren steht außerdem die Samenspende offen. Beide Mütter sind Eltern des Kindes im rechtlichen Sinne, wenn sie miteinander verheiratet sind.

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Das Schweizer Parlament hatte schon im Dezember 2020 ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Im September 2021 kam es zu einer Volksabstimmung darüber, bei der sich 64 Prozent der Bevölkerung zugunsten der „Ehe für alle“ aussprachen. Die Schweizerische Evangelische Allianz SEA-RES trat vor dem Volksentscheid für ein „Nein“ ein.

Die Evangelisch-reformierte Kirche Schweiz (EKS) hingegen befürwortete bereits 2019 die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. „In den meisten Mitgliedskirchen ist die kirchliche Trauung für gleichgeschlechtliche Paare ab heute möglich“, twitterte Rita Famos, Präsidentin der EKS, am Freitag. Pfarrer oder Pfarrerinnen müssen die Trauung jedoch nicht durchführen, wenn sie dadurch in einen Gewissenskonflikt geraten.

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