- Werbung -

Schweiz: Kommission hält Vorwürfe gegen Ex-Kirchenpräsident Locher für „glaubwürdig“

Der frühere Präsident der Reformierten Kirche Schweiz (EKS), Gottfried Locher, hat eine ehemalige Mitarbeiterin in ihrer sexuellen, psychischen und spirituellen Integrität verletzt. Zu diesem Schluss kommt ein Untersuchungsbericht.

Der Fall Locher beschäftigt die Reformierten in der Schweiz nun schon seit über einem Jahr. Im vergangenen Herbst hatte die Synode eine Kommission eingesetzt, um die Ereignisse um den Rücktritt Lochers im Mai 2020 zu klären. Diese wiederum beauftragte eine externe Anwaltskanzlei in Zürich mit der Aufarbeitung. Der Vorwurf der „Grenzverletzung“ stand im Raum, außerdem „Machtmissbrauch“.

- Werbung -

Gestern wurde der Untersuchungsbericht (PDF) im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt. Darin heißt es, Locher habe seine Macht als Kirchenpräsident missbraucht und eine ehemalige Mitarbeitende in ihrer Persönlichkeit verletzt. Die Beschwerdeführerin sei „den unerwünschten Avancen“ von Locher ausgesetzt gewesen. Er habe „nicht rechtschaffen gehandelt und gegenüber der ehemaligen Angestellten kein vorbildliches Verhalten gezeigt.“

Der ehemalige Kirchenpräsident schweigt zu Vorwürfen

Die betroffene Mitarbeiterin hatte im März 2020 eine offizielle Beschwerde gegen Locher eingelegt. Öffentlich geäußert hat sie sich zu den Vorkommnissen, die elf Jahre zurückliegen, nie. Locher selbst war gegenüber der Anwaltskanzlei nicht zu einer Stellungnahme bereit. Der ehemalige Kirchenpräsident habe keinen Beitrag zur Klärung geleistet. Dies sei „inakzeptabel“, so die Kommission. Strafrechtlich gilt für Locher indes weiter die Unschuldsvermutung. Eine Anzeige wegen Missbrauchs ist nie erfolgt.

Auf einer Pressekonferenz entschuldigte sich EKS-Präsidentin Rita Famos gestern bei der betroffenen Frau. „Die persönlichen Schicksale hinter den Ereignissen sind sehr bedauernswert“, sagte sie. Die Kommission empfiehlt der Kirche, eine Übereinkunft mit der Betroffenen anzustreben, um eine „faire finanzielle und persönliche Wiedergutmachung zu erreichen“. Die Frau soll laut ref.ch eine Schadensersatzforderung von rund 145.000 Franken erhoben haben.

Außerdem hat die Kommission eine Liste mit 17 Empfehlungen formuliert, die institutionelle, rechtliche und finanzielle Veränderungsvorschläge betreffen. Die Synode wolle darüber im September beraten, heißt es.

Konnten wir dich inspirieren?

Jesus.de ist gemeinnützig und spendenfinanziert – christlicher, positiver Journalismus für Menschen, die aus dem Glauben leben wollen. Magst du uns helfen, das Angebot finanziell mitzutragen?

NEWSLETTER

BLICKPUNKT - unser Tagesrückblick
täglich von Mo. bis Fr.

Wie wir Deine persönlichen Daten schützen, erfährst du in unserer Datenschutzerklärung.
Abmeldung im NL selbst oder per Mail an info@jesus.de

Zuletzt veröffentlicht