In der künftigen evangelischen Nordkirche soll ein neues Finanzgesetz die Geldströme sowie deren Verteilung an die Kirchenkreise und Kirchengemeinden regeln.
Dies beschloss die gemeinsame Kirchenleitung am Freitag in Hamburg. Die Kirchenleitungen aus Nordelbien, Mecklenburg und Pommern nahmen ebenso den Entwurf für ein Bischofswahlgesetz zustimmend zur Kenntnis. In Kraft gesetzt werden sollen beide Gesetze durch die verfassungsgebende Synode, die Ende Oktober in Travemünde tagt.
Das Finanzgesetz sieht vor, dass alle Einnahmen, zu denen Kirchensteuern, Staatsleistungen und andere Mittel zählen, zunächst in den Topf der Gesamtkirche fließen, erläuterte Konsistorialpräsident Peter von Loeper von der Pommerschen Kirche. Nach einem Vorwegabzug für zentrale Leistungen und Versorgungsleistungen würden die verbleibenden Mittel zwischen den künftigen 13 Kirchenkreisen und der Kirche im Norden aufgeschlüsselt.
Die Fusion der drei evangelischen Kirchen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zur Nordkirche soll Pfingsten 2012 abgeschlossen sein. Die Nordkirche hätte rund 2,4 Millionen Mitglieder.
(Quelle: epd)