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Verwaltungsgericht Hannover: Evangelische Kirche bleibt «christlich»

Die evangelische Kirche darf sich weiter «christlich» nennen. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte eine dagegen gerichtete Klage der Glaubensgemeinschaft «Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit» am Dienstag als unzulässig ab.

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 «Ob jemand christlich ist und sich so nennen darf, ist eine ethisch-moralische Frage, aber keine juristische», erläuterte der Sprecher des Gerichts, Ingo Behrens. «Deswegen können Gerichte auch nicht darüber entscheiden.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 Mit einer ähnlich lautenden Klage gegen die katholische Kirche war die Gemeinschaft bereits Mitte Februar vor dem Verwaltungsgericht Freiburg gescheitert. Geklagt hatten sechs Vertreter der umstrittenen Glaubensgemeinschaft mit Sitz im bayerischen Marktheidenfeld bei Würzburg. Sie wollten vor Gericht erreichen, dass sich die evangelische Kirche nicht länger «christlich» nennen darf. Zur Begründung hatten sie ausgeführt, es sei wahrheitswidrig und irreführend, dass sich die evangelische Kirche auf Jesus Christus berufe. Unter anderem billige sie Tierquälerei, rekrutiere zwangsweise ihre Mitglieder durch die Kindertaufe und spiegele ihren Anhängern vor, der Glaube allein genüge.

 Aus Sicht der Richter fehlt es den Angehörigen der Gemeinschaft «Universelles Leben» jedoch an der erforderlichen Klagebefugnis. Es sei nicht ersichtlich, dass die Verwendung der Bezeichnung «christlich» durch die evangelische Kirche die Kläger in eigenen Rechten verletzen könnte. Eine Berufung wurde vom Verwaltungsgericht nicht zugelassen.

 Die Kläger hatten mit einem «postmortalen Persönlichkeitsschutz» für Jesus von Nazareth argumentiert, der aufgrund ihrer angeblichen geistigen Verwandtschaft zu ihrem Vorbild Jesus bestehe. Das Gericht sei dem nicht gefolgt, weil es sich nicht um eine biologische Nachfolge handele, erläuterte Behrens. Vor dem Einreichen der Klagen im Herbst hatten die Vertreter der Gemeinschaft die 27 Bischöfe der katholischen Diözesen sowie die evangelischen Bischöfe der deutschen 22 Landeskirchen ohne Erfolg schriftlich aufgefordert, sich nicht mehr «christlich» zu nennen und dies gegenüber den Klägern schriftlich zuzusagen.

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 Formal richtete sich die Klage gegen die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers. Die Glaubensgemeinschaft hatte in Hannover geklagt, weil hier ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Margot Käßmann, ihren Amtssitz hatte. In Freiburg hatte sich die Klage gegen das dortige Erzbistum und den Vorsitzenden der katholischen deutschen Bischofskonferenz, Robert Zollitsch, gerichtet. Die Organisation, die von den christlichen Kirchen als Sekte eingestuft wird, nennt sich seit 1984 «Universelles Leben». Die von der selbst ernannten «Prophetin Gottes» Gabriele Wittek geführte Gruppierung war 1977 unter dem Namen «Heimholungswerk Jesu Christi» gegründet geworden.

(Quelle: epd)

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