Die Ärzte von Vincent Lambert dürfen die lebenserhaltenden Maßnahmen abstellen, wie mehrere Medien einstimmig berichten. Jahrelang hatte es einen Rechtsstreit um das Schicksal des französischen Wachkomapatienten gegeben. Vor gut einem Monat waren die Geräte bei dem 42-Jährigen bereits abgestellt worden. Ein französisches Berufungsgericht hatte jedoch die Wiederaufnahme angeordnet (Jesus.de berichtete). Nun hat wiederum das höchste französische Gericht, der Kassationshof, die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben. Es soll für den Fall nicht zuständig gewesen sein.
Lambert liegt seit einem Unfall vor etwa zehn Jahren im Wachkoma. Er hält zwar die Augen offen, reagiert allerdings nicht auf Sprache oder Bewegungen. Seine Eltern, beide überzeugte Katholiken, sowie zwei seiner Geschwister wollen die Abschaltung der Geräte verhindern. Lamberts Ehefrau hingegen will ihn „in Würde gehen lassen“. Ihr stehen sechs von Lamberts weiteren Geschwistern zur Seite.
Der Anwalt der Eltern hat nun angekündigt, die behandelnden Ärzte wegen Mordes zu verklagen, sollten sie die Behandlung beenden.