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Lebensrechtler: Erlass ist Eingriff in Meinungsfreiheit

Cornelia Kaminski, die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA), hat sich kritisch zum Verbot des hessischen Innenministeriums geäußert, Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner nicht mehr vor Arztpraxen und Beratungsstellen demonstrieren zu lassen. Der Erlass sei ein „massiver Eingriff in die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit“, heißt es in der Pressemeldung. Diese seien Lebensrechtlern genauso zu gewähren wie etwa Umwelt- und Klimaschützern.

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Dass die Demonstrationen wie vom Innenministerium formuliert auf eine Erzeugung von Schuldgefühlen und belehrende Einflussnahme abzielten, weist Kaminski zurück. Eine Unstimmigkeit sieht sie bei der Argumentation der Partei Die Linke, die einen ersten Gesetzesentwurf zum Demonstrationsverbot vorgelegt hatte. Diese hätte im Streit um die Reform des Paragraphen 219 argumentiert, Frauen seien selbstbestimmt und ließen sich nicht von Werbung für Abtreibung beeinflussen: „Nun müssen dieselben selbstbestimmten Frauen aber vor Werbung für das Leben – die bisher kein Strafbestand ist – geschützt werden. Das ist völlig absurd.“

Zuletzt argumentiert Kaminski, dass Lebensrechtsorganisationen oft die einzigen seien, die Frauen in Schwangerschaftskonflikten unterstützten. Die Organisationen erarbeiteten Lösung für die Probleme, welche die Frauen eine Abtreibung erwägen ließen, von Kinderbetreuung bis zur Wohnungssuche. Somit erweise das Innenministerium Schwangeren einen „echten Bärendienst, dessen rechtliche Überprüfung sich die ALfA vorbehält.“

Das hessische Innenministerium hatte vor wenigen Tagen eine „Handreichung zur Lösung von Konfliktfällen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen, Arztpraxen und Kliniken“. Darin erlaubt das Land den Kommunen unter anderem, Demonstrationen von Lebensrechtlerinnen und Lebensrechtlern zu verbieten, wenn sie in Sicht- und Hörweite der Einrichtungen stattfinden.

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