In der Schweiz macht sich seit 2008 strafbar, wer einer Person hilft, die sich illegal im Land aufhält. Nun prüft die Staatspolitische Kommission des Nationalrats eine erneute Revision dieses Gesetzes. Die Schweizerische Evangelische Allianz, die Heilsarmee und der Verband Freikirchen Schweiz rufen die Parlamentarier in einer Mitteilung dazu auf, das Gesetz zu ändern.
Die Schweizer Gesetzgebung verurteile nicht nur Menschenhändler, sondern auch „gute Samariter“, die ihrem Nächsten in der Not helfen wollten, schreiben die Organisationen: „Damit verfehlt dieses Gesetz sein prioritäres Ziel, den Menschenschmuggel zu bekämpfen.“ Zwei Beispiele nennen sie, bei denen Pastoren angeklagt bzw. verurteilt wurden, weil sie Geflüchteten mit einer Unterkunft, Geld oder Kirchenasyl halfen. Weitere Fälle seien bekannt und wohl nur die „Spitze des Eisbergs“. Das Gesetz führe zu ungerechten Strafen, die der humanitären Tradition der Schweiz und Werten wie Solidarität und Nächstenliebe widersprächen.