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Staatsleistungen an Kirchen werden zunächst nicht abgelöst

Erneut ist eine Initiative der Opposition zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gescheitert. Union und SPD stimmten im Bundestag dagegen, zeigten sich aber offener als früher für das Vorhaben.

Der Bundestag hat eine Initiative der Opposition zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierte am Donnerstagabend eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten gegen einen Gesetzentwurf von FDP, Grünen und Linken. Sie wollten mit einem sogenannten Grundsätzegesetz die Bundesländer in die Pflicht nehmen, ein Ende der Zahlungen zu verhandeln. Union und SPD äußerten zwar grundsätzlich Anerkennung für den vorgelegten Vorschlag, lehnten ihn aber trotzdem ab und signalisierten Zustimmung zu einer modifizierten Regelung in der nächsten Wahlperiode.

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Bundesländer sollen mit Kirchen verhandeln

Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Der Auftrag, diese regelmäßigen Zahlungen abzulösen, wurde von der Weimarer Reichsverfassung ins Grundgesetz übernommen. Weitgehend Einigkeit besteht darin, dass die Ablösung durch eine einmalige Zahlung erfolgen muss. Ein Vorschlag der AfD, die Zahlungen ab 2027 ersatzlos zu streichen, wurde von allen anderen Fraktionen deswegen als voraussichtlich nicht rechtmäßig abgelehnt. Gegen den Entwurf von FDP, Grünen und Linken stimmten am Ende 444 Abgeordnete. 179 stimmten dafür, 3 enthielten sich.

Die drei Oppositionsfraktionen hatten vorgeschlagen, sich bei der Ablösung am Bewertungsgesetz zu orientieren, was eine Höhe der Ablösesumme um das 18,6-Fache der jährlichen Zahlungen bedeuten würde. Konkret mit den evangelischen Landeskirchen und katholischen Bistümern verhandeln und zahlen müssten aber die Bundesländer, die entsprechende Staatsverträge mit den Kirchen geschlossen haben.

Die Staatsleistungen an katholische und evangelische Kirche summieren sich aktuell auf rund 548 Millionen Euro pro Jahr. Sie sind zu unterscheiden von den Einnahmen durch die Kirchensteuer und Zuwendungen, die die Kirchen für Leistungen beispielsweise im Bereich der Bildung, Gesundheit und Wohlfahrt erbringen.

Ja – aber nicht jetzt

Schon in den vergangenen Wahlperioden waren Initiativen zur Ablösung der Staatsleistungen im Parlament gescheitert, die allerdings eine wesentlich geringere Ablösesumme vorgesehen hatten. Bei CDU/CSU und SPD stieß das grundsätzlich auf Ablehnung. Zum Vorschlag von FDP, Linken und Grünen gab es aus den aktuellen Regierungsfraktionen nun aber auch Lob.

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Philipp Amthor (CDU) sagte am Donnerstag in Berlin, den Verfassungsauftrag zur Ablösung nehme er ernst. Man werde das aber erst in der nächsten Legislaturperiode lösen können. Der Kirchenbeauftragte der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, sagte, diese Frage müsse zu einer Lösung gebracht werden. „Das ist unser Wille, und das sage ich Ihnen für die nächste Legislaturperiode auch zu“, sagte er in Richtung der drei Oppositionsfraktionen.

Die Redner von Union und SPD machten deutlich, dass sie bei Teilen des Gesetzes und beim Vorgehen Änderungswünsche haben. Amthor sagte, nicht der Bund, sondern die Länder seien „Zahlmeister“. Sie müssten daher bei den Beratungen beteiligt werden. Derzeit hätten sie angesichts der Haushaltslage kein Interesse an der Ablösung. Zudem ließen beide Redner der Koalition erkennen, dass sie über die Höhe des Ablösefaktors noch reden wollen. Die Summe müsse die Kirchen in die Lage versetzen, von den Erträgen ihre Aufgaben weiter erfüllen zu können, sagte Castellucci.

Quelleepd

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