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Verbot für Gemeindegesang im Süden aufgehoben

In Gottesdiensten in Bayern und Baden-Württemberg darf wieder gesungen werden. Das geht aus einem Bericht der Sitzung des bayerischen Kabinetts am 4. Juni und einer Mitteilung der baden-württembergischen Landesregierung hervor. Angesichts der steigenden Impfquote bei sinkenden Inzidenzwerten sei es Zeit für „einen großen Schritt in Richtung Normalität“, heißt es in dem Bericht. Zwar muss noch eine Maske getragen werden, das generelle Singverbot wurde aber mit Wirkung zum 7. Juni aufgehoben. Auch eine Anmeldepflicht für religiöse Veranstaltungen mit über zehn Teilnehmern gibt es nicht mehr. Darüber hinaus entfällt bei Gottesdiensten an der frischen Luft in Bayern die Maskenpflicht am Platz. Ausnahmeregelungen gibt es für Stadt- oder Landkreise beider Bundesländer mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100, dann greifen weiterhin schärfere Maßnahmen.

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