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Neutralitätspflicht: Kreuze in Düsseldorfer Gerichtssälen bleiben abgehängt

In den Düsseldorfer Gerichtssälen werden auch künftig keine Kreuze hängen. Die Neutralitätspflicht des Staates kann nach Ansicht der Gerichtspräsidenten am Besten dadurch verwirklicht werden, dass auf religiöse Symbole in den Sitzungssälen verzichtet wird. Hingegen sehen die Vertreter der evangelischen und katholischen Kirche in dem Aufhängen von Kreuzen keinen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates.

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 Dies ergibt sich aus einer gemeinsamen Erklärung, die am Montag in Düsseldorf veröffentlicht wurde. Vorausgegangen war ein Gespräch der Präsidenten von Oberlandes-, Land- und Amtsgericht mit dem katholischen Stadtdechanten und dem evangelischen Superintendenten.

 Der Streit um die Kreuze war Mitte Februar durch die Ankündigung der Gerichtspräsidenten ausgelöst worden, nach dem Umzug in ein neues Gerichtsgebäude keine Kreuze mehr aufzuhängen. Vertreter beider großen Kirchen hatten die Entscheidung kritisiert und Proteste angekündigt. Der Düsseldorfer Stadtdechant Rolf Steinhäuser und Superintendent Ulrich Lilie sehen im Aufhängen von Kreuzen einen Ausdruck der Verbundenheit der Justiz mit ihrer Geschichte und dem Menschenbild des Grundgesetzes. Die Kirchenvertreter äußerten vor diesem Hintergrund Respekt für Entscheidung der Gerichtspräsidenten. Diese sei nicht als nicht als gegen die christlichen Kirchen oder den christlichen Glauben gerichtete Maßnahme zu werten.

 Einig waren sich die Gesprächsteilnehmer den Angaben zufolge, «dass das Christentum von zentraler Bedeutung für unsere Gesellschaft ist». Ihnen liege eine weiteren konstruktive, inhaltliche Auseinandersetzung über die tragenden Werte der Gesellschaftsordnung am Herzen, heißt es in der Erklärung.

 Für das Kreuz aus dem Schwurgerichtssaal des alten Landgerichts wollen die Präsidenten einen anderen Ort außerhalb der Sitzungssäle in dem neuen Gerichtsgebäude suchen. Auf Vorschlag der drei Gerichtspräsidenten wird anlässlich der Einweihung des neuen Gebäudes am 28. April ein ökumenischer Gottesdienst stattfinden.

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(Quelle: epd)

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