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Ver.di-Chef Bsirske: Kirche ist ein „stinknormaler Arbeitgeber“

Im Streit über ein Streikrecht für Beschäftigte in Kirche und Diakonie schlägt die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di schärfere Töne an.

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«Der Arbeitgeber Diakonie verhält sich wie ein stinknormaler Arbeitgeber», sagte ver.di-Chef Frank Bsirske der in Bielefeld erscheinenden «Neuen Westfälischen» (Freitagsausgabe). Dort werde outgesourct, und dort würden eigene Leiharbeitsfirmen gegründet.

 Die auf die ausgegründete Gesellschaft übertragenen Beschäftigten würden anschließend als Leiharbeiter zurückgeliehen, sagte Bsirske. Auf ihren alten Arbeitsplätzen würden sie dann für ein deutlich geringeres Gehalt weiterbeschäftigt. «Dass wir so etwas nicht hinnehmen können, versteht sich doch wohl von selbst», sagte Bsirske. Da es keine Tarifverträge mit den kirchlichen Einrichtungen gebe, bestehe auch keine Friedenspflicht.

 Er betonte zugleich das Streikrecht für kirchliche Mitarbeiter. Da das nordrhein-westfälische Landesarbeitsgericht den Beschäftigten dieses zugesprochen habe, «werden wir den Streik als letztes Mittel auch einsetzen», wenn auf anderem Wege die Interessen der Beschäftigten nicht gewahrt werden könnten, sagte der ver.di-Chef.

 Die rechtliche Sonderstellung der Kirchen wolle er dabei nicht bestreiten. Aber das Streikrecht von Beschäftigten in der Diakonie habe nichts mit dem Selbstbestimmungsrecht der Kirchen zu tun, sagte Bsirske. Bei den aus der Weimarer Verfassung ins Grundgesetz übernommenen Bestimmungen gehe es um die Besetzung von Pfarr- und Bischofsstellen. Darüber sollten die Kirchen natürlich selbst entscheiden. Darum gehe es in dem Konflikt auch nicht. «Klar ist aber: Die Kirchen und ihre Werke haben kein Souveränitätsrecht über ihre Beschäftigten», betonte der Gewerkschaftsvorsitzende.

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 Nach dem sogenannten Dritten Weg der Kirchen werden die Tarife in paritätisch besetzten Kommissionen verhandelt. Beide Seiten müssen sich einigen, ihr Beschluss ist bindend. Streik und Aussperrung sind nach dem kirchlichen Arbeitsrecht verboten. Diesen Sonderweg will ein großer Teil der kirchlichen Mitarbeitervertreter nicht mehr gehen. Sie verlangen ein Tarifrecht nach dem Vorbild der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand. Die diakonischen Arbeitgeber wie auch die Kirchenleitungen lehnen dies ab.

(Quelle: epd)

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