Sollten Pflegeheime Sterbehilfeorganisationen zulassen müssen? Darüber wird im Kanton Zürich diskutiert. Pflegeheimleiter Markus Schaaf und die Theologin Claudia Graf vertreten unterschiedliche Positionen, teilen aber eine grundlegende Überzeugung.
Im Kanton Zürich wird derzeit kontrovers diskutiert, ob Alters- und Pflegeheime sowie Spitäler verpflichtet werden sollen, assistierten Suizid in ihren Räumen zuzulassen. Am 27. September stimmt die Bevölkerung darüber ab, ob diese Pflicht künftig auch für private Einrichtungen gelten soll. Bislang können sie Sterbehilfeorganisationen den Zutritt verwehren. Das Onlineportal ref.ch hat dazu den Pflegeheimleiter, Theologen und EVP-Politiker Markus Schaaf sowie die Theologin und Palliative-Care-Beauftragte Claudia Graf befragt. Beide betrachten die Frage aus seelsorglicher und ethischer Perspektive, kommen aber zu unterschiedlichen Bewertungen.
„Die Würde bleibt auch dann bestehen, wenn ein Mensch vollständig auf Hilfe angewiesen ist“
Markus Schaaf
Jeder Mensch ein Ebenbild Gottes
Schaaf leitet das Pflegeheim Zentrum Rämismühle im Zürcher Oberland, das Sterbehilfeorganisationen bewusst nicht in seinen Räumen zulässt. Er versteht ein Heim nicht nur als Wohnort, sondern als Lebensgemeinschaft, in der Sterbewünsche gemeinsam ernst genommen, sorgfältig besprochen und begleitet werden müssen. Aus seiner Sicht besteht die Gefahr, dass gesellschaftliche Erwartungen, wirtschaftliche Belastungen oder Überforderung von Angehörigen auf alte und kranke Menschen subtil Druck ausüben könnten, ihr Leben „zu verkürzen“. Darum plädiert er dafür, Pflegeheimen die Freiheit zu lassen, assistierten Suizid auszuschließen, und fordert einen deutlich stärkeren Ausbau palliativer Angebote, die Schmerzen und Ängste am Lebensende lindern.
Theologisch begründet Schaaf seine Haltung mit der Überzeugung, dass Würde nicht an Leistung, Selbstständigkeit oder kommunikativer Fähigkeit hängt. Jeder Mensch sei als Ebenbild Gottes mit einer unverlierbaren Würde ausgestattet, die auch dann besteht, wenn jemand vollständig auf Hilfe angewiesen ist. Zugleich betont Schaaf, dass er assistierten Suizid nicht pauschal moralisch verurteile und Suizid nicht als „Sünde“ bezeichne. Die individuelle Entscheidung eines Menschen zu beurteilen, stehe ihm nicht zu.
„Für mich ist assistierter Suizid eine legitime Form, sich vom Leben zu verabschieden.“
Claudia Graf
Graf hält assistierten Suizid demgegenüber grundsätzlich für eine legitime Möglichkeit am Lebensende und ist dankbar, dass die Schweizer Gesetzgebung diesen Weg eröffnet, ohne ihn kirchlich zu verdammen. Für sie ist assistierter Suizid allerdings immer ein Grenzfall, eine Art „Notausgang“, der nicht zur normalen oder gar bevorzugten Lösung werden dürfe. Aus ihrer seelsorgerlichen Erfahrung wisse sie, dass ein Sterbewunsch häufig Ausdruck von Angst, Einsamkeit, Kontrollverlust oder existenzieller Not ist und deshalb vor allem Gespräch, medizinische Betreuung, Pflege und Seelsorge brauche. Graf sieht keinen prinzipiellen Widerspruch zwischen Palliative Care und assistiertem Suizid. Auch eine qualitativ gute palliative Begleitung könne an Grenzen stoßen, wenn Leiden für Betroffene unerträglich werde.
Menschen am Lebensende nicht allein lassen
Theologisch betont Graf stärker den gemeinsamen Weg und die Verantwortung von Institutionen. Sie erinnert an das neutestamentliche Wort, der Sabbat sei für den Menschen da und nicht der Mensch für den Sabbat. Regeln und Einrichtungen müssten den Menschen dienen, nicht umgekehrt. Christlicher Glaube lebe aus der Hoffnung, dass der Tod nicht das letzte Wort habe. Gerade diese Hoffnung stelle Christinnen und Christen in die Verantwortung, das Leben mit seinen Begrenzungen solidarisch und menschenfreundlich zu gestalten.
Trotz ihrer unterschiedlichen Bewertung des assistierten Suizids warnen Schaaf und Graf beide vor einem gesellschaftlichen Denken, das Würde an Selbstständigkeit, Gesundheit oder Produktivität knüpft. Selbstbestimmung finde nie im luftleeren Raum statt, sondern sei immer mit finanziellen, familiären und institutionellen Faktoren verflochten. Menschen am Lebensende dürften weder allein gelassen noch nach ihrem „Nutzen“ bewertet werden. Vielmehr brauche es tragfähige Formen von Gemeinschaft, Solidarität und seelsorglicher Begleitung, damit Sterbewünsche nicht aus Druck, Angst oder Überforderung entstehen.
>>> zum kompletten Interview bei REF.ch
In der Schweiz ist Sterbehilfe in Form der Beihilfe zum Suizid grundsätzlich erlaubt, solange die Hilfe nicht aus eigennützigen Motiven geschieht – etwa durch Organisationen wie Exit oder Dignitas, die Sterbewilligen unter bestimmten Voraussetzungen zur Seite stehen. Verboten bleibt dagegen die aktive Sterbehilfe, also das gezielte Töten auf Verlangen durch eine andere Person.
Falls ihr selbst in einer verzweifelten Situation seid, sprecht mit Freunden und Familie darüber. Hilfe bietet die Telefonseelsorge. Sie ist rund um die Uhr anonym und kostenlos erreichbar: 0800/111 0 111 und 0800/111 0 222. Auch die Beratung über E-Mail ist möglich. Eine Liste mit bundesweiten Hilfsstellen findet sich auf der Seite der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention.
