Der Bundestag hat dem Vorschlag von CDU/CSU und SPD zugestimmt, das Werbeverbot für Abtreibung (Paragraph 219a) zu lockern. Demnach dürfen Ärzte zukünftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen. Die Bundesärztekammer stellt zudem eine Liste von Krankenhäusern, Ärzten und Einrichtungen zur Verfügung, die Abtreibungen durchführen (wir berichteten).
370 Abgeordnete votierten für den Vorschlag, 277 Abgeordnete dagegen, vier enthielten sich. Nun muss der Bundesrat dem Beschluss noch zustimmen.