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„Falsches Signal“: Kirchen kritisieren geplantes Integrationsgesetz scharf

Die beiden großen Kirchen haben Teile des von der Koalition geplanten Integrationsgesetzes scharf kritisiert. Vor allem die Passagen, die sich auf das dauerhafte Aufenthaltsrecht beziehen, stoßen auf Unverständnis.

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Die Bundesregierung will Flüchtlingen, die bisher nach drei Jahren Aufenthalt ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen, die sogenannte Niederlassungserlaubnis erst nach fünf Jahren zugestehen und diese an Voraussetzungen knüpfen. Unter anderem werden Sprachkenntnisse auf einem bestimmten Niveau und die Sicherung des Lebensunterhalts dann zur Bedingung gemacht. Viele würden diese hohen Erwartungen nicht erfüllen können, warnte der Bevollmächtige der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in Berlin, Martin Dutzmann. Das sei ein falsches Signal an Menschen, die das Gefühl benötigten, sicher zu sein.

Dutzmann kritisierte auch die geplante Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge, die in den Augen der Koalition verhindern soll, dass die Mehrheit der Flüchtlinge in Großstädte zieht. Durch die Zuweisung des Wohnorts könnten auch Hindernisse für Integration entstehen. „So entwickeln sich gerade durch Kontakte zu Familienangehörigen und Landsleuten Arbeitsgelegenheiten“, argumentierte der Theologe.

Kritik an „Gesetzgebung im Schnellverfahren“

In der gemeinsamen Stellungnahme der Büros von EKD und der katholischen Deutschen Bischofskonferenz in Berlin wird besonders scharf auch die erneute Schnelligkeit der Gesetzgebung kritisiert. Die kurze Frist von nur zweieinhalb Werktagen erlaube es nicht, jeden Aspekt des Entwurfs mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. „Die Kirchen bitten nachdrücklich darum, Gesetzgebungsprozesse wieder so zu gestalten, dass die Fachexpertise von Verbänden, Kirchen und Nichtregierungsorganisationen von Anfang an Berücksichtigung finden kann“, heißt es. Gesetze im Schnellverfahren hatten bereits bei den Asylpaketen für Unmut bei den Verbänden gesorgt.

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Das Integrationsgesetz folgt dem Prinzip des „Förderns und Forderns“. Vorgesehen sind zum Einen mehr Jobmöglichkeiten und Integrationskurse. Auf der anderen Seite sollen Integrationspflichten festgeschrieben werden, die bei Nichteinhaltung sanktioniert werden können – beispielweise durch Leistungskürzungen. Auch dagegen protestieren die Kirchen in ihrer Stellungnahme. Das Integrationsgesetz, für das Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) gemeinsam zuständig sind, soll nach dem Zeitplan der Koalition bei der Kabinettsklausur am 24. und 25. Mai in Meseberg abschließend beraten werden, bevor es dem Bundestag zugeleitet wird.

Quelleepd

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